Abbildungen auf Schokoriegel | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/fragen-antworten/abbildungen-auf-schokoriegel
Ist es rechtens, einen „Schokoriegel Erdbeer- Käsekuchen“ mit einer Abbildung von Erdbeeren und Käsekuchen-Stücken zu bewerben, wenn nur Aromen in der Zutatenliste stehen? (10.09.2021)
Es gilt aber das Verbot der Täuschung.