Familien mit mittleren und geringeren Einkommen stehen vor der Herausforderung, Urlaubsreisen gerade zu teureren Hauptreisezeiten – den Schulferien – zu planen und finanzieren zu müssen. Die Angebote der Familienerholung setzen hier an und bieten öffentlich geförderte Ferienreisen zu reduzierten Preisen an. Sie bilden zudem einen Baustein der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familien (§16 SGB VIII) und können in diesem Rahmen gefördert werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat das DJI mit der Evaluierung der Familienerholungsstätten beauftragt.
Aber auch Familien mit drei und mehr Kindern, Alleinerziehende, Trennungsfamilien