Seit einer Woche liegt der Referentenentwurf zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes zur Verbände-Anhörung vor. Die Anpassung der Gesetzgebung an die durch die Digitalisierung veränderten Lebenswelten von Kindern ist längst überfällig. Neu ist, dass sich der jetzt vorliegende Entwurf zum ersten Mal ausdrücklich auf ein Prinzip stützt, dem sich die Bundesregierung durch die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet hat. Artikel 3 lautet: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ Wie auf dieser Basis ein moderner Jugendmedienschutz gelingen kann, damit befasst sich dieser Artikel.
Aber, der Weg scheint noch weit: Schaut man sich die parallel zur Verbändeanhörung