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BMFSFJ – Kinderrechte ins Grundgesetz

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz-115436

Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode darauf verständigt, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Für die geplante Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich.
Zugleich sah das Gremium aber dringend Verbesserungsbedarf – unter anderem in den

BMFSFJ – Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332

Das SBGG wird es für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen leichter machen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Das Gesetz tritt in seiner Gesamtheit am 1. November 2024 in Kraft. Nachfolgend sollen die wichtigsten Fragen zum SBGG beantwortet werden.
Die Anmeldung ist bei jedem deutschen Standesamt möglich, muss aber bei demselben