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Führerschein: EU/EWR Ausländische | Wuppertal

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Führerscheine aus EU- oder EWR-Staaten berechtigen zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland. Ein Umtausch des Führerscheines ist im Regelfall nicht erforderlich. Bei drohendem Ablauf oder Ungültigkeit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis können Sie auf Antrag eine deutsche Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse erhalten.
Busklassen: Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis