LGBl 11/2002 – Anerkennung von nicht auf dem Wiener Heimhilfegesetz beruhenden inländischen Ausbildungen und Prüfungen (Wiener Heimhilfe-Anerkennungsverordnung – WHH-AV) https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2002/html/lg2002011.htm
Einrichtung auszustellen. (6) Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung ist durch ein Zeugnis