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Wechsel der Person von Strahlenschutzbeauftragten – Bekanntgabe

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/betriebsstaette/strahlenschutz/wechsel-strahlenschutzbeauftragter.html

Ein Wechsel in der Person des*der in den Bewilligungsverfahren der Behörde genannten Strahlenschutzbeauftragten ist der zuständigen Behörde von dem*der Bewilligungsinhaber*in unverzüglich bekanntzugeben.
von der Tätigkeit) Aktueller Fortbildungsnachweis (nur wenn die zuvor genannten Zeugnisse