TUHH: Diplomprüfungsordnung
https://www.tuhh.de/tuhh/studium/vor-dem-studium/studienangebot/auslaufende-studiengaenge/energie-und-umwelttechnik/diplompruefungsordnungBei Krankheit ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Ärztin vorzulegen.
Bei Krankheit ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Ärztin vorzulegen.
(11) Machen Studierende durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft, dass sie wegen
als 2 Jahre (kein Testteil unter 3) Weitere Informationen unter www.testdaf.de Zeugnis
(11) Machen Studierende durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft, dass sie wegen
Eine Kennzeichnung der Anerkennung im Zeugnis ist zulässig. (6) Bei Vorliegen der
……………………………………………. 6 § 8 Tätigkeitsnachweis (Zeugnis
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§ 8 Tätigkeitsnachweis (Zeugnis) (1) Neben dem Bericht ist zur Anerkennung des
Bei Krankheit der Kandidatin oder des Kandidaten ist das Zeugnis einer Ärztin oder