kein Titel https://www.kindernetzwerk.de/de/aktiv/News/Teilhabe-an-Bildung-.php
Die Nachteilsausgleiche beziehen sich in der Regel auf die Veränderung äußerer Bedingungen der Leistungsüberprüfung: Verlängerung von Vorbereitungs-, Pausen- und Arbeitszeiten, Bereitstellung besonderer technischer Hilfsmittel, …
Die Gewährung eines Nachteilsausgleichs wird nicht auf dem Zeugnis vermerkt.