Dein Suchergebnis zum Thema: Zeugnis

Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung – M1 | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-psychotherapie-und-pharmazie/Erster_Abschnitt_der_Medizinischen_Pruefung-M1

Studierende legen den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung frühestens nach einem Studium der Medizin von vier Semestern (=zwei Jahren) ab (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 Approbationsordnung für Ärzte – ÄAppO). Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Prüfungsteil.
für Ärzte (§ 5 & 6 ÄApprO) Antrag auf Anerkennung KPD & EH PDF, 151,33 KB KPD Zeugnis

Anerkennung der Berufsbezeichnung „Ingenieur / Ingenieurin“ | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/Themen/Kommunales/Handel-Handwerk-Gewerbe/Anerkennung-der-Berufsbezeichnung-Ingenieur-Ingenieurin

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ durch gesetzliche Regelungen der Bundesländer geschützt. Die Führung der Berufsbezeichnung ist eine Form der
Übersetzung des Diploms oder Zeugnisses; Fotokopie des Notenspiegels (Index) zum Diplom/Zeugnis