Schülerakten: Inhalte, Weitergabe und Einsicht: Bildungsportal Niedersachsen https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/datenschutz-an-schulen/umsetzung-der-dsgvo-durch-schulen-und-studienseminare/schuelerakten-inhalte-weitergabe-und-einsicht
nicht, wenn in der aufnehmenden Schule eine neue Begutachtung erfolgt das letzte Zeugnis