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Ersatz der zweiten Fremdsprache durch die Erstsprache: Portal Sprachbildung und Interkulturelle Bildung

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Ist das Erlernen der zweiten Pflichtfremdsprache nicht möglich, können die Leistungen in der Erstsprache durch Sprachfeststellungsprüfung nachgewiesen werden.
Dokumentation im Zeugnis Die Note der Sprachfeststellungsprüfung tritt an die Stelle