Wahlen sind das Herzstück einer funktionierenden Demokratie und geben jeder und jedem Einzelnen die Möglichkeit, unsere gemeinsame Zukunft aktiv mitzugestalten. Damit es in der modernen Massendemokratie zu einer organisierten Staatstätigkeit kommen kann, muss diese Staatsgewalt durch Wahlen auf solche Bürgerinnen und Bürger übertragen werden, die sich um ein Mandat bewerben. Ein solches Mandat kann nur zeitlich begrenzt sein, damit die Wählerinnen und Wähler ihre Entscheidung überprüfen und gegebenenfalls ändern können. So kommt zum Beispiel der Bundestag durch direkte Wahlen zustande. Dieser nimmt die Gesetzgebung wahr und bestellt die Bundesregierung durch die Wahl des Bundeskanzlers und kontrolliert die Regierung. An der Bestimmung der Richterinnen und Richter für die im Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte, wirkt der Bundestag im Rahmen der gesetzlichen Verfahren mit. So geht alles staatliche Handeln – Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung – auf den Wählerauftrag zurück und wird durch ihn legitim.
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