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Wahlen – Ihr Recht, Ihre Stimme, Ihre Zukunft! / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Wahlen/?La=1

Wahlen sind das Herzstück einer funktionierenden Demokratie und geben jeder und jedem Einzelnen die Möglichkeit, unsere gemeinsame Zukunft aktiv mitzugestalten. Damit es in der modernen Massendemokratie zu einer organisierten Staatstätigkeit kommen kann, muss diese Staatsgewalt durch Wahlen auf solche Bürgerinnen und Bürger übertragen werden, die sich um ein Mandat bewerben. Ein solches Mandat kann nur zeitlich begrenzt sein, damit die Wählerinnen und Wähler ihre Entscheidung überprüfen und gegebenenfalls ändern können. So kommt zum Beispiel der Bundestag durch direkte Wahlen zustande. Dieser nimmt die Gesetzgebung wahr und bestellt die Bundesregierung durch die Wahl des Bundeskanzlers und kontrolliert die Regierung. An der Bestimmung der Richterinnen und Richter für die im Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte, wirkt der Bundestag im Rahmen der gesetzlichen Verfahren mit. So geht alles staatliche Handeln – Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung – auf den Wählerauftrag zurück und wird durch ihn legitim.
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Stadtsanierung / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Stadtsanierung/?La=1

Damit die Städte die Aufgaben und Herausforderungen innerhalb der städtebaulichen Entwicklung besser bewältigen können, unterstützt der Bund die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (VV Städtebauförderung) zur Verfügung gestellt. Hauptziel der Städtebauförderung ist es, die Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und entgegenstehende Mängel oder Missstände dauerhaft zu beheben. Schwerpunkte für den Einsatz der Finanzhilfen sind: Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsbaus sowie der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege Maßnahmen der Sozialen Stadt Stadtumbaumaßnahmen in den neuen und in den alten Ländern Wiedernutzung von Flächen, insbesondere der in Innenstädten, unter Berücksichtigung ihrer funktional sinnvollen Zuordnung (Nutzungsmischung) Sicherung der Daseinsvorsorge von kleineren Städten und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlich geprägten Räumen
Entwicklungsgebietes eine der oben beschriebenen Maßnahmen als Grundeigentümer durchführen wollen

Stadtsanierung / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Stadtsanierung/

Damit die Städte die Aufgaben und Herausforderungen innerhalb der städtebaulichen Entwicklung besser bewältigen können, unterstützt der Bund die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (VV Städtebauförderung) zur Verfügung gestellt. Hauptziel der Städtebauförderung ist es, die Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und entgegenstehende Mängel oder Missstände dauerhaft zu beheben. Schwerpunkte für den Einsatz der Finanzhilfen sind: Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsbaus sowie der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege Maßnahmen der Sozialen Stadt Stadtumbaumaßnahmen in den neuen und in den alten Ländern Wiedernutzung von Flächen, insbesondere der in Innenstädten, unter Berücksichtigung ihrer funktional sinnvollen Zuordnung (Nutzungsmischung) Sicherung der Daseinsvorsorge von kleineren Städten und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlich geprägten Räumen
Entwicklungsgebietes eine der oben beschriebenen Maßnahmen als Grundeigentümer durchführen wollen