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Umweltschutz auch beim Winterdienst beachten

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Der Winterdienst ist vom Grundprinzip der Verkehrssicherheit geleitet. Bei Eisglätte und Schnee werden dabei innerörtlich verkehrswichtige und gleichzeitig gefährliche Straßen vorrangig vom städtischen Winterdienst geräumt und gestreut,  Anlieger-  bzw. Erschließungsstraßen gehören allerdings nicht dazu. Hier kommt es zu einer Übertragung der Winterwartungspflicht an Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Hinteranliegende.
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