Dein Suchergebnis zum Thema: Umweltschutz

Allgemeines zum Naturschutz

https://www.erkrath.de/Wirtschaft-Bauen/Umwelt-Verkehr/Umwelt-und-Naturschutz/Natur-und-Artenschutz/Allgemeines-zum-Naturschutz/?La=1

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist seit Einführung des Artikel 20 in das Grundgesetz im Jahre 1994 verfassungsmäßige Aufgabe des Staates. Dieser Auftrag wird im Naturschutzrecht als Teil des gesamten staatlichen Gemeinwesens konkretisiert. Das Naturschutzrecht ist stark durch europäisches Recht geprägt, vor allem durch die EU-Habitat-Richtlinie zur Bildung des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura2000“ (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete und Vogelschutzgebiete). Diese Richtlinie wurde inzwischen vollständig in das deutsche Naturschutzrecht umgesetzt.
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Baumschutz in Erkrath

https://www.erkrath.de/Wirtschaft-Bauen/Umwelt-Verkehr/Umwelt-und-Naturschutz/Natur-und-Artenschutz/Baumschutz-in-Erkrath/?La=1

Die Stadt Erkrath hat nach § 45 des nordrhein-westfälischen Landschaftsgesetzes  das hoheitliche Recht eine Baumschutzsatzung zu erlassen. Diese dient dem Schutz wirtschaftlich nicht genutzter Bäume. Die 1990 erlassene Baumschutzsatzung finden Sie in der Randspalte.
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Baumschutz in Erkrath

https://www.erkrath.de/Wirtschaft-Bauen/Umwelt-Verkehr/Umwelt-und-Naturschutz/Natur-und-Artenschutz/Baumschutz-in-Erkrath/

Die Stadt Erkrath hat nach § 45 des nordrhein-westfälischen Landschaftsgesetzes  das hoheitliche Recht eine Baumschutzsatzung zu erlassen. Diese dient dem Schutz wirtschaftlich nicht genutzter Bäume. Die 1990 erlassene Baumschutzsatzung finden Sie in der Randspalte.
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Allgemeines zum Naturschutz

https://www.erkrath.de/Wirtschaft-Bauen/Umwelt-Verkehr/Umwelt-und-Naturschutz/Natur-und-Artenschutz/Allgemeines-zum-Naturschutz/

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist seit Einführung des Artikel 20 in das Grundgesetz im Jahre 1994 verfassungsmäßige Aufgabe des Staates. Dieser Auftrag wird im Naturschutzrecht als Teil des gesamten staatlichen Gemeinwesens konkretisiert. Das Naturschutzrecht ist stark durch europäisches Recht geprägt, vor allem durch die EU-Habitat-Richtlinie zur Bildung des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura2000“ (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete und Vogelschutzgebiete). Diese Richtlinie wurde inzwischen vollständig in das deutsche Naturschutzrecht umgesetzt.
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Klimaschutzteilkonzepte

https://www.erkrath.de/Wirtschaft-Bauen/Umwelt-Verkehr/Klimaschutz-und-Energie/Klimaschutzmanagement/Klimaschutzteilkonzepte/?La=1

Klimaschutzteilkonzepte stellen Entscheidungs- und Planungshilfen zur Reduzierung von Treibhausgasen und Energieverbräuchen dar. Im Gegensatz zum integrierten Klimaschutzkonzept adressieren Teilkonzepte allerdings abgegrenzte Einzelbereiche wie etwa die kommunalen Liegenschaften.
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Klimaschutzkonzept

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Die Stadt Erkrath hat den Startschuss für das integrierte kommunale Klimaschutzkonzept gegeben. Der zuständige Fachausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr hat am 25.11.2014 dem Entwurf des Klimaschutzkonzeptes mit großer Mehrheit zugestimmt. Der Rat hat das Klimaschutzkonzept am 24.03.2015 und das Anschlussvorhaben am 10.07.2018 beschlossen.
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