Allgemeines zum Naturschutz https://www.erkrath.de/Wirtschaft-Bauen/Umwelt-Verkehr/Umwelt-und-Naturschutz/Natur-und-Artenschutz/Allgemeines-zum-Naturschutz/?La=1
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist seit Einführung des Artikel 20 in das Grundgesetz im Jahre 1994 verfassungsmäßige Aufgabe des Staates. Dieser Auftrag wird im Naturschutzrecht als Teil des gesamten staatlichen Gemeinwesens konkretisiert. Das Naturschutzrecht ist stark durch europäisches Recht geprägt, vor allem durch die EU-Habitat-Richtlinie zur Bildung des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura2000“ (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete und Vogelschutzgebiete). Diese Richtlinie wurde inzwischen vollständig in das deutsche Naturschutzrecht umgesetzt.
Wärmeplanung Energiesparen Ökoprofit Solarenergie Umwelt- und Naturschutz Technischer Umweltschutz