Barrierefreiheit – B – A bis Z – Lexikon – neuneinhalb – TV – Kinder https://kinder.wdr.de/tv/neuneinhalb/neuneinhalb-lexikon/lexikon/b/lexikon-barrierefreiheit100.html
Barrierefreiheit bedeutet, dass sich Menschen mit einer Behinderung ohne fremde Hilfe in unserer Welt bewegen können. Das ist seit 2002 sogar in einem Gesetz festgeschrieben, dem „Behindertengleichstellungsgesetz“. Barrierefreiheit betrifft zum Beispiel
breite Türen, mit dem Rollstuhl unterfahrbare Waschbecken und Haltegriffe an der Toilette