Die Einrichtung des Migrationsrates ist eine freiwillige kommunale Aufgabe, da in der Gemeindeordnung keine konkreten Vorgaben bestehen. Der Stadt wird es nach Art. 23 der Bayerischen Gemeindeordnung ermöglicht, die Arbeit des Migrationsrates und der Integrationsbeauftragten über eine Satzung zu regeln. „Die Stadt Ingolstadt bildet einen Migrationsrat. Er befasst sich mit Angelegenheiten der Stadt, die Migranten betreffen und stellt Anträge an den Stadtrat und seine Ausschüsse.“ (Zitat aus der Satzung) Die Mitglieder des Migrationsrates vertreten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund. Sie engagieren sich in Arbeitsgruppen mit wechselnden Themengebieten, die sie dem Kurzbericht Migrationsrat 2014 – 2020 entnehmen können. Hier finden Sie den Flyer des Migrationsrates mit vielen weiteren Infos.
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