In 1992 wurde anlässlich der „Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung“ (UNCED) in Rio de Janeiro das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD) beschlossen. Es trat 1993 in Kraft, wodurch alle 168 beigetretenen Staaten gefordert waren, eigene Strategien zum Umgang mit der biologischen Vielfalt zu entwickeln oder bestehende Strategien, Pläne und Programme anzupassen (CBD 2017). Deutschland trat der CBD 1993 bei. Die Entwicklung einer nationalen Strategie begann offiziell im Jahr 2005, indem das seinerzeitige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) einen öffentlichen Dialogprozess mit den Ländern, den Verbänden und Experten in Deutschland initiierte. Zwei Jahre später lag eine mit allen Akteuren abgestimmte „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ (NBS) (auch bezeichnet als Nationale Biodiversitätsstrategie) vor, die am 07.11.2007 per Kabinettbeschluss in Kraft trat. In den Koalitionsverträgen der 17. und 18 Legislaturperioden wurde sie bestätigt.
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