Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung; individueller Sanierungsfahrplan) – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Foerderung-der-Energieberatung-fuer-Wohngebaeude-Vor-Ort-Beratung-individueller-Sanierungsfahrplan/
rückzahlbarer Zuschuss Höhe der Zuwendung: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern: 60 Prozent