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Prüfung zertifizierter Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/pruefungen-lehrgaenge/pruefungen/sach-und-fachkundepruefung/pruefung-zertifizierter-verwalter-5530956

Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S.2187) darf sich nach § 26a Absatz 1 WEG nach einer Übergangszeit von zwei Jahren ab Dezember 2022 nur als "Zertifizierter Verwalter" bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch die entsprechende Sachkundeprüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter:in notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Alle Informationen zur Prüfung finden Sie hier.
allen Themenbereichen, auf die sich die Prüfung erstreckt, jeweils mindestens 50 Prozent