BMUV: Fragen und Antworten zur EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur https://www.bmuv.de/themen/naturschutz/wiederherstellung-von-oekosystemen/fragen-und-antworten-zur-eu-verordnung-zur-wiederherstellung-der-natur
Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) setzt einheitliche Regeln und Ziele für die Mitgliedstaaten, geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand zu bringen, den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten und darüber hinaus eine Trendumkehr zu erreichen.
und bis 2050 auf mindestens 90 Prozent der Flächen mit geschädigten Lebensräumen