BMJ – Gesetzgebung – Gesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2021_Insolvenzsicherung_Reise.html?nn=18816
Der Entwurf sieht eine Neuregelung der Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht vor. Die EU-Richtlinie 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) verpflichtet Reiseveranstalter, für den Fall ihrer Insolvenz die von den Reisenden erhaltenen Vorauszahlungen sowie den Rücktransport der Reisenden abzusichern. In Deutschland ist diese Vorgabe derzeit in § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) umgesetzt.
Nach dem Entwurf entspricht der erwartbare Maximalverlust 22 Prozent des Jahresumsatzes