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RKI – Geschichte des Robert Koch-Instituts – 1951 bis 1960: „Thema durch!“ – Georg Henneberg: Arzt, Naturwissenschaftler, Staatsbürger

https://www.rki.de/DE/Institut/Das-RKI/Geschichte-und-Zukunft/Geschichte-des-RKI/Bildband_Salon/1951-1960.html?nn=16777346

Sie ist eine griechische Schönheit. Die Locken hochgesteckt, ein leichtes Lächeln. Dazu ein Blick, der je nach Winkel mal streng, mal mitleidig wirkt. So thronte sie jahrzehntelang auf einem Schrank in Georg Hennebergs Arbeitszimmer und schaute prüfend auf jeden hinunter, der vor seinem Schreibtisch saß: Hygieia, die griechische Göttin der Gesundheit. Ulrike Folkens hat die Büste im Archäologischen Nationalmuseum in Athen gekauft – zum 60. Geburtstag ihres Chefs. 1968 war das, Folkens balancierte das Stück den ganzen Rückflug über auf dem Schoß. „Die Büste gehörte einfach zur Aura seines Arbeitszimmers. Und für Georg Henneberg hatte sie eine Wächterfunktion. Sie wachte über das, was er für das gesundheitliche Wohl der Bevölkerung tat“, sagt sie. Georg Henneberg war von 1955 bis 1969 Direktor des Robert Koch-Instituts, später des Bundesgesundheitsamtes. Er hat das RKI in den Nachkriegsjahren neu aufgestellt und maßgeblich dazu beigetragen, es international konkurrenzfähig zu machen. Ein Bakteriologe und Virologe, der von Anfang an alle Facetten der Gesundheit der Bevölkerung im Blick hatte – ein Vorreiter in Sachen Public Health. Ein Griechenland-Fan, der seine Mitarbeiter am Wochenende gern bei sich zu Hause mit Kaffee und Kuchen bewirtete – und jede Diskussion, die nicht nach seinen Vorstellungen verlief, mit einem „Thema durch!“ für beendet erklärte. Die beiden Frauen, die beim siebten Salon zur Institutsgeschichte auf dem roten Sofa sitzen, erinnern sich daran nur zu gut. Ulrike Folkens hat jahrelang im RKI als medizinisch-technische Assistentin gearbeitet. Henneberg war bei ihrer Hochzeit Trauzeuge, im Laufe der Zeit sei sie wie eine Tochter für das Ehepaar Henneberg gewesen, sagt Folkens. Die Ärztin Gudula von der Osten Sacken ist mit Georg Henneberg verwandt – ihr Großvater und Hennebergs Vater waren Vettern.
Er tritt in die Fußstapfen seines Vaters, Professor für Mikrobiologie in Kiel: Er

RKI – Genehmigungs­verfahren nach dem Stamm­zell­gesetz – 71. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz

https://www.rki.de/DE/Institut/Organisation/Stabsstellen/Leitungsstab/Stammzellgesetz/Stammzellen/Stammzellenregister/reg-20120503-071-Kadereit.html

Gegenstand der genehmigten Forschungsarbeiten ist die Untersuchung des Einflusses verschiedener Typen ionisierender Strahlung auf humane embryonale Stammzellen (hES-Zellen) und deren frühe Differenzierung. Zunächst sollen undifferenzierte hES-Zellen ionisierender Strahlung unterschiedlicher Qualität (z.B. Röntgenstrahlung, dicht ionisierende Strahlung) ausgesetzt und deren Einfluss auf die Lebens- und Vermehrungsfähigkeit, die genetische Stabilität und die Zellzyklus-Progression sowie auf das Expressionsprofil der Zellen bestimmt werden. Anschließend soll der Einfluss der Strahlung auf das frühe Differenzierungsvermögen von hES-Zellen untersucht werden. Hierzu soll u.a. der Anteil spezifischer Zelltypen in embryoid bodies (EBs) bestimmt werden, die aus bestrahlten bzw. unbestrahlten hES-Zellen differenziert werden sollen. Ferner ist geplant, die Zellen mit hoch-sensitiven Methoden hinsichtlich möglicher strahleninduzierter DNA-Schäden zu analysieren. Im folgenden sollen dann mögliche Konsequenzen einer Strahlenexposition für aus hES-Zellen differenzierte kardiale Zellen sowie neurale Vorläuferzellen untersucht werden.
Genehmigungsinhaberin Professor Dr.

RKI – Genehmigungs­verfahren nach dem Stamm­zell­gesetz – 32. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz

https://www.rki.de/DE/Institut/Organisation/Stabsstellen/Leitungsstab/Stammzellgesetz/Stammzellen/Stammzellenregister/reg-20080508-032-Hengstler.html

Die Einfuhr und Verwendung humane embryonaler Stammzellen (hES-Zellen) wurden für ein Vorhaben genehmigt, das auf die Differenzierung von hES-Zellen zu Zellen mit weitgehenden Eigenschaften humaner Hepatozyten zielt. Die zur Anwendung kommenden Differenzierungsprotokolle sollen verglichen und optimiert sowie die entstehenden leberzellähnlichen Zellen morphologisch, biochemisch und funktionell charakterisiert werden. Die Eigenschaften der aus hES-Zellen abgeleiteten leberzellähnlichen Zellen sollen mit denen von primären menschlichen Hepatozyten sowie von leberzellähnlichen Zellen, die aus somatischen Stamm- bzw. Vorläuferzellen abgleitet wurden, verglichen werden. Für den Fall, dass die aus hES-Zellen differenzierten Zellen die erwarteten leberzelltypischen Eigenschaften aufweisen, sollen sie mit anderen Zellen in einem Distanz-Kokultursystem kultiviert werden. Dabei soll die Fähigkeit der leberzellähnlichen Zellen zur Metabolisierung von Substanzen bestimmt werden, die erst nach Metabolisierung durch humane Leberzellen eine toxische Wirkung, beispielsweise auf menschliche Neuronen, entfalten.
Genehmigungsinhaber Professor Dr.

RKI – Genehmigungs­verfahren nach dem Stamm­zell­gesetz – 57. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz

https://www.rki.de/DE/Institut/Organisation/Stabsstellen/Leitungsstab/Stammzellgesetz/Stammzellen/Stammzellenregister/reg-20101130-057-Siren.html

Inhalt der genehmigten Forschungsarbeiten ist die Untersuchung der Fragestellung, ob und inwieweit sich humane parthenogenetisch erzeugte pluripotente Stammzellen (hpPS-Zellen) und humane embryonale Stammzellen (hES-Zellen) bezüglich ihrer Fähigkeit zur neuralen Differenzierung in vitro und in vivo gleichen bzw. unterscheiden. Dazu sollen beide Zelltypen in vitro zu neuralen Vorläuferzellen und in verschiedene neuronale und gliale Zelltypen differenziert werden. Neural differenzierte hpPS- und hES-Zellen sollen dann umfassend bezüglich ihrer biochemischen, molekularen und elektrophysiologischen Eigenschaften charakterisiert sowie hinsichtlich ihrer Fähigkeit untersucht werden, sich in experimentell geschädigtes Nervengewebe von immunsuprimierten Mäusen zu integrieren. In diesem Zusammenhang soll auch die Rolle von Erythropoietin-a bei der neuralen Differenzierung humaner Stammzellen sowie der Einfluss dieses Hormons auf das Überleben, die Integration sowie die Reifung neuraler Vorläuferzellen, die aus hpPS- bzw. aus hES-Zellen abgeleitet wurden, nach Transplantation in Tiermodelle untersucht werden. Die Expression sowie das Imprinting von Genen, die im Gehirn monoallelisch exprimiert werden, sollen vergleichend in undifferenzierten sowie in neural differenzierten Zellen analysiert werden. Schließlich soll die Frage untersucht werden, ob und in welcher Weise sich die immunologischen Eigenschaften von hpPS- und hES-Zellen während der neuralen Differenzierung verändern, insbesondere hinsichtlich der Expression des humanen Leukozytenantigen (HLA)-Komplexes sowie bezüglich des T-Zell-Rezeptor-Repertoirs. Die Forschungsarbeiten unter Verwendung von hES-Zellen sind mit den im Rahmen der 56. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz genehmigten Forschungsarbeiten identisch.
Genehmigungsinhaberin Professor Dr.

RKI – Genehmigungs­verfahren nach dem Stamm­zell­gesetz – 28. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz

https://www.rki.de/DE/Institut/Organisation/Stabsstellen/Leitungsstab/Stammzellgesetz/Stammzellen/Stammzellenregister/reg-20080402-028-Wartenberg.html

In einem Vorhaben zum Thema „Bioengineering von vaskularisiertem Herzmuskelgewebe für die Zelltransplantation – Vergleich der Kardiomyogenese bei humanen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen) und induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS-Zellen) des Menschen“ soll die Frage geklärt werden, ob und inwieweit diese beiden Zelltypen ein gleiches oder ähnliches Potential zur Herzzell-Differenzierung aufweisen und ob auf der Grundlage beider Zelltypen potentiell transplantierbares menschliches Herzgewebe hergestellt werden kann.
Genehmigungsinhaberin Professor Dr.

RKI – Genehmigungs­verfahren nach dem Stamm­zell­gesetz – 70. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz

https://www.rki.de/DE/Institut/Organisation/Stabsstellen/Leitungsstab/Stammzellgesetz/Stammzellen/Stammzellenregister/reg-20120202-070-Methner.html

Gegenstand der genehmigten Arbeiten unter Verwendung von hES-Zellen ist die Untersuchung der Fragestellung, auf welche Art und Weise das Protein GDAP1 (ganglioside-induced differentiation associated protein 1) neuronale Zellen vor oxidativem Stress schützt. Diese Frage soll durch Untersuchungen an aus hES-Zellen gewonnenen Motoneuronen geklärt werden. Es soll insbesondere geprüft werden, welche Konsequenzen eine verminderte Expression des Gens für GDAP1 bzw. das Auftreten von mutierten Formen dieses Proteins für den Glutathion-Stoffwechsel der Zelle sowie für die Aktivität der Mitochondrien haben und ob und inwieweit ein verminderter Schutz vor oxidativem Stress für die Pathogenese der erblich bedingten Polyneuropathie Charot-Marie-Tooth Type 4a (CMT4A) maßgeblich ist, die mit Mutationen im GDAP1-Gen einhergeht. Die Untersuchungen sollen dazu beitragen, ein zellbasiertes Krankheitsmodell für CMT4A zu etablieren. Im Rahmen der geplanten Forschungsarbeiten sollen hES-Zellen zunächst in Motoneuronen differenziert werden. Die Zellen sollen entweder vor oder nach erfolgter Differenzierung genetisch so verändert werden, dass sie eine mutierte Form von GDAP1 enthalten; alternativ soll die Expression des Gens für GDAP1 in Motoneuronen unterdrückt werden. Die genetisch veränderten Motoneuronen sollen dann detailliert bezüglich der Funktion von GDAP1 analysiert werden. Dies schließt neben der Untersuchung der Wirkungen von oxidativem Stress auf die Überlebensfähigkeit der Zellen beispielweise Analysen von Veränderungen im zellulären Glutathion-Gehalt, im mitochondrialen Membranpotential und in der Produktion reaktiver Sauerstoff-Spezies ein. Die Arbeiten sollen auch vergleichend zwischen hES- und humanen induzierten pluripotenten Stammzellen (hiPS-Zellen) durchgeführt werden.
Genehmigungsinhaber Professor Dr.

RKI – Genehmigungs­verfahren nach dem Stamm­zell­gesetz – 66. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz

https://www.rki.de/DE/Institut/Organisation/Stabsstellen/Leitungsstab/Stammzellgesetz/Stammzellen/Stammzellenregister/reg-20110621-066-Bonifacio.html

Im Rahmen der genehmigten Forschungsarbeiten soll in einem ersten Teilprojekt eine effiziente Methode zur In-vitro-Differenzierung von humanen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen) zu insulinproduzierenden pankreatischen β-Zellen etabliert werden. Dazu sollen hES-Zellen zunächst in Zellen des definitiven Entoderms differenziert und diese dann im Kontext eines dreidimensionalen Kultursystems zu insulinproduzierenden inselartigen Strukturen weiterentwickelt werden, wobei insbesondere das Auftreten möglicher spezifischer pankreatischer Vorläuferzell-Populationen untersucht werden soll. Die im dreidimensionalen System hergestellten insulinproduzierenden inselartigen Strukturen sollen dann in ein immundefizientes diabetisches Mausmodell transplantiert und die Funktionsfähigkeit sowie das Überleben der Transplantate eingehend analysiert werden. In einem zweiten Teilprojekt soll untersucht werden, ob die gemeinsame Transplantation von aus hES-Zellen gewonnenen inselartigen Strukturen mit mesenchymalen Stammzellen (MSCs) des Knochenmarks zu einer verbesserten Funktionalität und einer erhöhten Vitalität der Transplantate führt. Insbesondere soll geklärt werden, ob und in welchem Maße der erwartete positive Effekt der zusätzlichen Transplantation von MSCs auf eine verminderte Apoptoserate der transplantierten pankreatischen Zellen, eine verbesserte Vaskularisierung des Transplantates, eine verstärkte Vermehrung der transplantierten pankreatischen Zellen und/oder eine Verminderung der mit der Transplantation verbundenen entzündlichen Vorgänge rückführbar ist. Alle Untersuchungen sollen auch unter Verwendung von humanen induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS-Zellen) durchgeführt werden, wobei hES-Zellen hier zu Vergleichszwecken genutzt werden sollen.
Genehmigungsinhaber Professor Dr.

RKI – Genehmigungs­verfahren nach dem Stamm­zell­gesetz – 145. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz

https://www.rki.de/DE/Institut/Organisation/Stabsstellen/Leitungsstab/Stammzellgesetz/Stammzellen/Stammzellenregister/reg-20190528-145-Frye.html

Gegenstand der genehmigten Forschungsarbeiten unter Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen) ist die Untersuchung der Rolle von RNA-Modifikationen, insbesondere tRNA-Modifikationen, für die Aufrechterhaltung von Pluripotenz und für die (neuro-)ektodermale Differenzierung. Hintergrund der Forschungsarbeiten ist die Tatsache, dass Mutationen in Genen, die für RNA-modifizierende Enzyme codieren, teilweise mit schweren neurologischen Erkrankungen und Entwicklungsstörungen assoziiert sind. Daher soll in hES-Zellen eine Reihe derartiger Gene nunmehr so modifiziert werden, dass deren Expression entweder vermindert oder ausgeschaltet, ggf. aber auch verstärkt ist. Anschließend soll der Effekt der genetischen Veränderungen auf das Ausmaß der tRNA-Modifikation in hES-Zellen bestimmt und ein möglicher Einfluss auf die Fähigkeit der Zellen zur Selbsterneuerung und frühen Differenzierung, insbesondere in ektodermale Zellen, analysiert werden. Danach sollen genetisch modifizierte und unveränderte hES-Zellen hinsichtlich ihrer Fähigkeit verglichen werden, in neuronale Zellen bzw. neuronale Organoide zu differenzieren, und es soll überprüft werden, ob und inwieweit sich die jeweils gewonnenen Neurone bzw. neuronalen Organoide bezüglich ihrer phänotypischen, molekularen und funktionalen Eigenschaften unterscheiden.
Genehmigungsinhaberin Professor Dr.