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BMJ – Broschüren und Infomaterial – Abschlussbericht „Rechtstatsächliche Untersuchung zu den Möglichkeiten der Ausgestaltung einer verpflichtenden Absicherung der Ansprüche des Bestellers einer Bauleistung auf Fertigstellung und Mangelgewährleistung“

https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2019_Absicherung_Besteller_Bauleistung.html?nn=110568

Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob für Bauverträge eine gesetzliche Pflicht zur Absicherung der Ansprüche des Bestellers auf Fertigstellung und Mangelgewährleistung an-gezeigt ist und wie diese gegebenenfalls ausgestaltet werden muss. Dabei war zunächst zu prüfen, in welchem Umfang Besteller bei einem Bauvertrag durch die Insolvenz des Unter-nehmers oder sonstige Leistungshindernisse auf Seiten des Bauunternehmers Ansprüche auf Vertragserfüllung und Mängelgewährleistung nicht realisieren können. Daran schließt sich die Untersuchung an, wie die genannten Ansprüche in angemessener Höhe zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen abgesichert werden können.
Gesellschaft für aktuarielle Beratung mbH, Köln, und Professor

BMJ – Broschüren und Infomaterial – Abschlussbericht „Rechtstatsächliche Untersuchung zu den Möglichkeiten der Ausgestaltung einer verpflichtenden Absicherung der Ansprüche des Bestellers einer Bauleistung auf Fertigstellung und Mangelgewährleistung“

https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2019_Absicherung_Besteller_Bauleistung.html

Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob für Bauverträge eine gesetzliche Pflicht zur Absicherung der Ansprüche des Bestellers auf Fertigstellung und Mangelgewährleistung an-gezeigt ist und wie diese gegebenenfalls ausgestaltet werden muss. Dabei war zunächst zu prüfen, in welchem Umfang Besteller bei einem Bauvertrag durch die Insolvenz des Unter-nehmers oder sonstige Leistungshindernisse auf Seiten des Bauunternehmers Ansprüche auf Vertragserfüllung und Mängelgewährleistung nicht realisieren können. Daran schließt sich die Untersuchung an, wie die genannten Ansprüche in angemessener Höhe zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen abgesichert werden können.
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