Dein Suchergebnis zum Thema: Pferde

Einbürgerungen | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13930-VLR/einbuergerungen/

Einwohner, die sich einbürgern lassen möchten, können beim Bürgerbüro Anträge bekommen. Die ausgefüllten Anträge geben Sie bitte zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Bürgerbüro wieder ab. Sie werden an den Kreis Warendorf weiter geleitet, der letztendlich über die Einbürgerung entscheidet.
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Schlagabraumverbrennung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14302-VLR/schlagabraumverbrennung/

Für das Gebiet der Stadt Warendorf wurde eine Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum erlassen. Im Gebiet der Stadt Warendorf dürfen pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzten Grundstücken aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopf-/Obstbäumen sowie Ufergehölzen angefallen sind (Schlagabraum), zukünftig vom 15.10. bis zum 28.02. des darauf folgenden Jahres unter Beachtung der in der unten aufgeführten Allgemeinverfügung festgelegten Auflagen verbrannt werden. Die Verbrennung ist der Ordnungsbehörde anzuzeigen.
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eBibliothek | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12436-VLR/ebibliothek/

In der eBibliothek stellt die Stadtbücherei Warendorf verschiedene Online-Angebote wie einen Online-Katalog, eBooks, eAudios und Datenbanken zur Verfügung. Die meisten sind frei zugänglich, aber für einige lizensierte Datenbanken und natürlich die Kontofunktionen (Vormerken und Verlängern), wird ein gültiger Kundenausweis benötigt.
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Ummeldungen | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14440-VLR/ummeldungen/

Wenn Sie innerhalb Warendorfs umziehen, müssn Sie sich innerhalb von einer Woche nach Ihrem Einzug ummelden. Zur Ummeldung bringen Sie Ihren Personalausweis / Reisepass mit. Sie können sich auch durch eine bevollmächtige Person (schriftliche Vollmacht sowie Ihr Personalausweis / Reisepass sind erforderlich) vertreten lassen. Sie können auch Ihren KFZ-Schein hinsichtlich der Anschrift bei der Ummeldung im Bürgerbüro ändern lassen.
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Gewerbegrundstücke | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14032-VLR/gewerbegrundstuecke/

Die Stadt Warendorf tritt als Anbieter von (in der Regel voll erschlossenen) gewerblich nutzbaren Grundstücksflächen auf und veräußert diese zu marktgerechten Konditionen. Bei der Suche nach dem passenden Grundstück werden Gewerbetreibende insb. durch die Wirtschaftsförderung der Stadt Warendorf unterstützt, die eine Abstimmung mit den verschiedenen zuständigen Stellen koordiniert.
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Gestattungen | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14011-VLR/gestattungen/

Eine Gestattung ist eine Erlaubnis nach § 12 GastG und berechtigt den Erlaubnisinhaber vorübergehend auf Widerruf zum Verkauf von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle. Sie kann nur in Verbindung mit einer Veranstaltung genehmigt werden. Daher ist eine Gestattung über den Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung zu beantragen. Hinweis: Bei alkoholfreien Getränken und/oder zubereiteten Speisen sowie bei Inhabern einer Reisegewerbekarte, die den Ausschank von alkoholischen Getränken umfasst, ist keine Gestattung erforderlich!
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Klimaschutz | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14146-VLR/klimaschutz/

Der Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und betrifft alle Bereiche des öffentlichen Lebens. Seien es die Bereiche Wohnen, Konsum und Arbeiten, oder auch die Nutzung von Freizeitangeboten oder die Teilnahme am Straßenverkehr. Die Stadt Warendorf stellt sich dieser Herausforderung und den Zielen, kommunale Handlungsfelder zu identifizieren sowie Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu entwickeln und durchzuführen. So ist beispielsweise ein Klimaschutzteilkonzept erstellt worden, in dem konkrete Maßnahmen zur energetischen Sanierung städtischer Gebäude enthalten sind. Gleichzeitig überprüft die Stadt Potentiale durch regelmäßige externe Überprüfungen im Rahmen des Europäischen Energy Award® (EEA).
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Obdachlosigkeit | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12301-VLR/obdachlosigkeit/

Wer seine Wohnung verloren hat (z. B. wegen einer Räumungsklage) und keine andere Möglichkeit zur Übernachtung findet, z. B. durch eine vorübergehende Übernachtung bei Verwandten oder Freunden, gilt als obdachlos. In diesem Fall stellen wir Ihnen zur Beseitigung dieser Notlage vorübergehend eine Unterkunft zur Verfügung. Die Unterkunft soll Schutz vor der Witterung bieten und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse geben. Ein Anspruch auf eine bestimmte Unterkunft oder ein Einzelzimmer besteht nicht. Die Unterbringung in einer städtischen Obdachlosenunterkunft begründet ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis und ist kein Mietverhältnis.
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