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Jahresabschluss | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:32212-VLR/jahresabschluss/

Der kommunale Jahresabschluss besteht aus  der Ergebnisrechnung der Finanzrechnung den produktorientierten Teilrechnungen der Bilanz sowie dem Anhang. Weiterhin ist ein Lagebericht beizufügen. Mit dem Jahresabschluss wird darüber Auskunft gegeben, inwiefern die im Haushaltsplan geplanten Einnahmen und Ausgaben erzielt wurden sowie die finanzwirtschaftlichen Annahmen eingetreten sind.
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Stadterneuerung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:32197-VLR/stadterneuerung/

Bezeichnet einen zielgerichteten Prozess zur Erhaltung, Verbesserung, Umgestaltung und Weiterentwicklung bestehender Strukturen einer Stadt. Unterschieden wird dabei zwischen festgesetzten Gebieten der Stadterneuerung (z.b. Sanierungsmaßnahme, Stadtumbau, etc.) sowie der objektbezogenen Modernisierung, bzw. Instandsetzung von Gebäuden und der Revitalisierung der Zentren. Erklärtes Ziel ist ein Bedeutungsgewinn der Innenstädte als soziales, wirtschaftliches, kulturelles und politisches Zentrum.
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Bauleitplanung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12016-VLR/bauleitplanung/

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung  der städtebaulichen Entwicklung. In einer ersten Stufe wird in der vorbereiteten Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet erstellt. In einer weiteren, zweiten Stufe werden für Teilbereiche der Stadt Bebauungspläne mit verbindlichem Charakter erstellt.
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Finanzierungsamanagement | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:32179-VLR/finanzierungsamanagement/

Im Rahmen der Darlehens- und Vermögensverwaltung für die Stadt Warendorf sind Entscheidungen zu treffen, die innerhalb bestimmter Vorgaben eine optimale Verteilung von Schulden und Vermögen bewirken sollen. Im Einzelnen handelt es sich um Fragen der Kreditfinanzierung, kreditähnliche Rechtsgeschäfte und Sonderfinanzierungen, Bewirtschaftung der Schulden, Rücklagenbewirtschaftung und Liquiditätssicherung.
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