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Grundstücksteilung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14059-VLR/grundstuecksteilung/

Eine Grundstücksteilung  wird durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur-In beantragt und muss bei der örtlichen Baubehörde genehmigt werden. Aufgrund bestimmter Rechtsfolgen (z.B. Grundsteuer, Eigentumsrechte) ist die Teilung in einem Veränderungsnachweis zu dokumentieren.
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