Dein Suchergebnis zum Thema: Pferde

Familienpass | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13963-VLR/familienpass/

Der Familienpass gilt für Familien (Ehegatten, eheähnliche Gemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einen Kind), die ihre Hauptwohnung in Warendorf haben und mindestens eine der Anspruchsvoraussetzungen erfüllen:  Empfänger von Bürgergeld; Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII; Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII; Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Empfänger von Leistungen nach § 6a BKGG (Kinderzuschlag), Empfänger von Leistungen nach § 6b BKGG (insgesondere Wohngeldempfänger); in besonderen Ausnahmefällen Personen in akuten Notlagen (insbesondere bei Familien mit mehr als 3 Kindern), wenn das Familieneinkommen die Grenze nach dem 2. Abschnitt SGB XII (Hilfe in besonderen Lebenslagen) unterschreitet (wird vom Sozialamt berechnet). Zur Beantragung müssen Sie den aktuellen Leistungsbescheid und Lichtbilder von allen Familienangehörigen mitbringen.
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Geburtsurkunde | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12040-VLR/geburtsurkunde/

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das den Grundeintrag beurkundet hat. Onlineantrag Hinweis: Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsrechtsreformgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder Ähnliches.
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Wohnberechtigungsschein | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12304-VLR/wohnberechtigungsschein/

Nicht alle können sich auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt eine ggf. teure Wohnung leisten. Alleinstehende, Alleinerziehende, Ehepaare, Familien, ältere Personen oder Personen mit einer Behinderung können darauf angewiesen sein, eine preiswerte Wohnung zu beziehen. Öffentlich geförderte Wohnungen, auch Sozialwohnungen genannt, sind preiswerte Mietwohnungen, die nur von Berechtigten bezogen werden können. Die Berechtigung wird über einen Wohnberechtigungsschein nachgewiesen, der über das Team Wohnen beantragt werden kann.  Allgemeine Voraussetzungen für den Bezug einer Sozialwohnung sind: Der Antragsteller muss volljährig sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder eine mindestens auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis für das Bundesgebiet besitzen und über ein anrechenbares Einkommen verfügen, das die festgelegten Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Flüchtlinge, die sich im laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind, können keine Sozialwohnung beziehen.
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Ehrenamtskarte | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12292-VLR/ehrenamtskarte/

Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Danks und der Anerkennung für intensives bürgerschaftliches Engagement. Mit der Ehrenamtskarte können über den eigenen Wohnort hinaus in ganz NRW bei den teilnehmenden Städten und Gemeinden Vergünstigungen bei öffentlichen und privaten Einrichtungen genutzt werden. Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer                                                                                   • sich mindestens 5 Stunden in der Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert, z.B. in einer sozialen Einrichtung, im Sport, in einem gemeinnützigen Verein oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe. Eine Verteilung auf einzelne, zeitlich intensive Einsätze und/ oder eine Addition von Einsätzen an verschiedenen Stellen ist möglich.• für seine ehrenamtliche Tätigkeit keine finanziellen Zuwendungen, z. B. in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen, die über einen Auslagenersatz hinausgehen, erhält;• eine ehrenamtliche Tätigkeit seit mindestens zwei Jahren ausübt. Inhaber der Jugendleiter-Card (JULEICA) müssen die Tätigkeit seit mindestens sechs Monaten ausüben;• seinen Wohnsitz in Warendorf hat oder das ehrenamtliche Engagement in Warendorf ausübt. Die Gültigkeitsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre; sie kann verlängert werden.  Die Vergünstigungen in Warendorf können hier eingesehen werden:    http://www.ehrensache.nrw.de/verguenstigungen/index.php                                                                                                                                  
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Reisepass | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14281-VLR/reisepass/

Reisepass Antrag Bei der Antragstellung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen: 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)  in der Größe 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Das Bild muss ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Bilder werden zurückgewiesen.  Ggf. Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder Familienstammbuch den bisherigen Personalausweis oder Reisepass ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Bsp.: Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung) Spätaussiedler müssen zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung vorlegen, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird. Jugendliche vor dem 18. Lebensjahr können den Reisepass nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil zusammen beantragen. Beide Elternteile müssen ihr Einverständnis für die Ausstellung des Reisepasses abgeben. Ein alleiniges Sorgerecht ist ggf. zu belegen. Ggf. Sorgerechtserklärung mitbringen. Gegen eine Gebühr, kann der Reisepass im Expressverfahren (circa 4 Werktage Lieferzeit) beantragt werden Die antragsstellende Person, auch Kinder(!), müssen bei der Beantragung anwesend sein.  Der Reisepass kann ab der Geburt beantragt werden. Eine Verlängerung / Aktualisierung ist nicht möglich. Ein vorzeitiger Neuantrag vor dem Ablaufdatum ist möglich.
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Beflaggung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12166-VLR/beflaggung/

Die Stadt Warendorf beflaggt zu bestimmten Anlässen und Tagen alle städtischen Schulen und Dienstgebäude. Die folgenden Tage sind durch die Beflaggungsverordnung NRW vorgeschrieben1.der 27. Januar als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus,2.der 1. Mai, der Tag des Friedens und der Völkerversöhnung,3.der Europatag (9. Mai),4.der Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai),5.der Jahrestag des 17. Juni 1953,6.der Jahrestag des 20. Juli 1944,7.der Jahrestag des 23. August 1946 zur Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen,8.der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit,9.der Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Advent),10.die Tage allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, zu Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen).Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen.Bei besonderen Anlässen werden durch das Innenministerium des Landes zusätzliche Beflaggungen angeordnet (z. B. Halbmast-Beflaggung bei Katastrophen).
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Datenschutz | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12169-VLR/datenschutz/

Die Funktion des kommunalen Datenschutzes geht in zwei Richtungen: zum einen sollen die Beauftragten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Ebenen motivieren, sensibel mit den ihnen anvertrauten Daten umzugehen und zum anderen die Behördenspitze veranlassen, die Leitungsverantwortung auf dem Gebiet des Datenschutzes problembewusst und informiert wahrzunehmen. Zur Wahrnehmung dieser Funktion bestellt der Bürgermeister eine/n Behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n sowie eine/n Stellvertreterin.Diese Personen sind auch gleichzeitig Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger (Betroffene) sowie die Aufsichtsbehörde bei allen Fragen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten.Zu den Aufgaben des / der Beauftragten zählen: •Unterstützung der öffentlichen Stelle bei der Sicherstellung des Datenschutzes•Beratung der datenverarbeitenden Stelle bzw. Organisationseinheiten der Stadt Warendorf  bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten•Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften bei der Einführung neuer Verfahren oder der Änderung bestehender Verfahren (Datenschutz-Folgenabschätzung)•Beteiligung bei der Erarbeitung behördeninterner Regelungen und Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften•Information und Schulung der Bediensteten über die datenschutzrechtlichen Bestimmungen•Anlaufstelle für alle Bediensteten in Angelegenheiten des Datenschutzes•Beratung von Bürger/innen bei Fragen des Datenschutzes bei der Stadtverwaltung Warendorf
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Anmeldung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13762-VLR/anmeldung/

Wenn Sie nach Warendorf umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihren Einzug anmelden. Sie können sich auch durch eine bevollmächtige Person (schriftliche Vollmacht erforderlich) vertreten lassen. Bei Zuzug von einer anderen Stadt/Gemeinde des Kreises Warendorf können Sie auch Ihren KFZ-Schein, wenn dort noch keine Änderung vorgenommen ist, hinsichtlich der Anschrift ändern lassen. Die Abmeldung bei Ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde geschieht automatisch auf elektronischem Wege.
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