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Personalausweis | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14251-VLR/personalausweis/

Bei der Antragstellung müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen: Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr) in der Größe 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Das Bild muss ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Bilder müssen zurückgewiesen werden.  Ggf. Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder Familienstammbuch den alten Personalausweis oder Reisepass Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, sollte Ihr Geburtsort im Ausland liegen (Bsp.: Einbürgerungsurkunde) Spätaussiedler müssen zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung vorlegen, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird. Jugendliche vor dem 16. Lebensjahr können den Personalausweis nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil zusammen beantragen. Beide Elternteile müssen ihr Einverständnis für die Ausstellung des Personalausweises abgeben. Ein alleiniges Sorgerecht ist ggf. zu belegen. Bei einem Erstantrag ohne vorheriges Ausweisdokument muss auch bei einer (über) 16 Jährigen Person ein Elternteil zur Identifizierung dabei sein und die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Die antragsstellende Person, auch Kinder(!), müssen bei der Beantragung anwesend sein.  Der Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden. Eine Verlängerung / Aktualisierung ist nicht möglich. Ein vorzeitiger Neuantrag, vor dem Ablaufdatum ist möglich.
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Wohngeld | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:23578-VLR/wohngeld/

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Personen mit geringem Einkommen, die kein Bürgergeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Asylbewerberleistungen erhalten. Ziel ist es, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen. Wohngeld kann  als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heims oder als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung beantragt werden.  Die Höhe richtet sich nach der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Einkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentum). Um Wohngeld zu beziehen, muss ein Antrag bei der Wohngeldbehörde der Stadt Warendorf gestellt werden. Sofern alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt. 
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