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Wohnberechtigungsschein | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12304-VLR/wohnberechtigungsschein/

Nicht alle können sich auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt eine ggf. teure Wohnung leisten. Alleinstehende, Alleinerziehende, Ehepaare, Familien, ältere Personen oder Personen mit einer Behinderung können darauf angewiesen sein, eine preiswerte Wohnung zu beziehen. Öffentlich geförderte Wohnungen, auch Sozialwohnungen genannt, sind preiswerte Mietwohnungen, die nur von Berechtigten bezogen werden können. Die Berechtigung wird über einen Wohnberechtigungsschein nachgewiesen, der über das Team Wohnen beantragt werden kann.  Allgemeine Voraussetzungen für den Bezug einer Sozialwohnung sind: Der Antragsteller muss volljährig sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder eine mindestens auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis für das Bundesgebiet besitzen und über ein anrechenbares Einkommen verfügen, das die festgelegten Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Flüchtlinge, die sich im laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind, können keine Sozialwohnung beziehen.
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Mietspiegel | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12298-VLR/mietspiegel/

Der Mietspiegel dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und bietet den Mietparteien eine Orientierung, um die Miete je nach Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit einer Wohnung individuell vereinbaren zu können. Außerdem können Unklarheiten über die Angemessenheit der Miete geklärt und so Mietstreitigkeiten vermieden werden. Im Jahr 2015 wurde erstmalig ein qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Warendorf auf der Grundlage einer repräsentativen Umfrage aufgestellt. Der Mietspiegel wurde im Auftrag der Stadt Warendorf vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Warendorf unter Beteiligung der Interessenvertreter der Vermieter sowie der Mieter erstellt und wird regelmäßig fortgeschrieben.Mit Hilfe des Mietpreisrechners kann schnell und einfach der Mietpreis ermittelt werden.
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Obdachlosigkeit | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12301-VLR/obdachlosigkeit/

Wer seine Wohnung verloren hat (z. B. wegen einer Räumungsklage) und keine andere Möglichkeit zur Übernachtung findet, z. B. durch eine vorübergehende Übernachtung bei Verwandten oder Freunden, gilt als obdachlos. In diesem Fall stellen wir Ihnen zur Beseitigung dieser Notlage vorübergehend eine Unterkunft zur Verfügung. Die Unterkunft soll Schutz vor der Witterung bieten und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse geben. Ein Anspruch auf eine bestimmte Unterkunft oder ein Einzelzimmer besteht nicht. Die Unterbringung in einer städtischen Obdachlosenunterkunft begründet ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis und ist kein Mietverhältnis.
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Beflaggung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12166-VLR/beflaggung/

Die Stadt Warendorf beflaggt zu bestimmten Anlässen und Tagen alle städtischen Schulen und Dienstgebäude. Die folgenden Tage sind durch die Beflaggungsverordnung NRW vorgeschrieben1.der 27. Januar als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus,2.der 1. Mai, der Tag des Friedens und der Völkerversöhnung,3.der Europatag (9. Mai),4.der Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai),5.der Jahrestag des 17. Juni 1953,6.der Jahrestag des 20. Juli 1944,7.der Jahrestag des 23. August 1946 zur Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen,8.der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit,9.der Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Advent),10.die Tage allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, zu Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen).Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen.Bei besonderen Anlässen werden durch das Innenministerium des Landes zusätzliche Beflaggungen angeordnet (z. B. Halbmast-Beflaggung bei Katastrophen).
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Datenschutz | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12169-VLR/datenschutz/

Die Funktion des kommunalen Datenschutzes geht in zwei Richtungen: zum einen sollen die Beauftragten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Ebenen motivieren, sensibel mit den ihnen anvertrauten Daten umzugehen und zum anderen die Behördenspitze veranlassen, die Leitungsverantwortung auf dem Gebiet des Datenschutzes problembewusst und informiert wahrzunehmen. Zur Wahrnehmung dieser Funktion bestellt der Bürgermeister eine/n Behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n sowie eine/n Stellvertreterin.Diese Personen sind auch gleichzeitig Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger (Betroffene) sowie die Aufsichtsbehörde bei allen Fragen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten.Zu den Aufgaben des / der Beauftragten zählen: •Unterstützung der öffentlichen Stelle bei der Sicherstellung des Datenschutzes•Beratung der datenverarbeitenden Stelle bzw. Organisationseinheiten der Stadt Warendorf  bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten•Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften bei der Einführung neuer Verfahren oder der Änderung bestehender Verfahren (Datenschutz-Folgenabschätzung)•Beteiligung bei der Erarbeitung behördeninterner Regelungen und Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften•Information und Schulung der Bediensteten über die datenschutzrechtlichen Bestimmungen•Anlaufstelle für alle Bediensteten in Angelegenheiten des Datenschutzes•Beratung von Bürger/innen bei Fragen des Datenschutzes bei der Stadtverwaltung Warendorf
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Bürgermeister | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13900-VLR/buergermeister/

Bis 1999 war der Bürgermeister in Warendorf politischer Repräsentant der Gemeinde. Seit der Kommunalwahl 1999 ist er zusätzlich Chef der Stadtverwaltung (diese Funktion wurde bis dahin durch den vom Rat gewählten Stadtdirektor wahrgenommen). Neben der Leitung der Verwaltung ist der Bürgermeister Vorsitzender des Rates der Stadt Warendorf und des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses. Er hat dort uneingeschränktes Stimmrecht, sofern nicht eine Ausnahme z.B. nach § 40 Satz 2 der Gemeindeordnung zur Abstimmung ansteht.
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Vorkaufsrecht | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Nach den Bestimmungen der §§ 24 ff. Baugesetzbuch sowie nach § 31 Denkmalschutzgesetz steht der Stadt in bestimmten Fällen der Veräußerung eines Grundstücks unter Privaten ein Vorkaufsrecht zu. Da das Grundbuchamt den Eigentumswechsel nur in das Grundbuch eintragen darf, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen wird, fordern i. d. R. die das Grundstücksgeschäft beurkundenden Notare eine entsprechende Bestätigung bei der Stadt an. Nach Prüfung wird ein sog. Negativzeugnis ausgestellt. Dieses ist gebührenpflichtig.
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Geburtsurkunde | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12040-VLR/geburtsurkunde/

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das den Grundeintrag beurkundet hat. Onlineantrag Hinweis: Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsrechtsreformgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder Ähnliches.
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Ehrenamtskarte | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

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Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Danks und der Anerkennung für intensives bürgerschaftliches Engagement. Mit der Ehrenamtskarte können über den eigenen Wohnort hinaus in ganz NRW bei den teilnehmenden Städten und Gemeinden Vergünstigungen bei öffentlichen und privaten Einrichtungen genutzt werden. Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer                                                                                   • sich mindestens 5 Stunden in der Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert, z.B. in einer sozialen Einrichtung, im Sport, in einem gemeinnützigen Verein oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe. Eine Verteilung auf einzelne, zeitlich intensive Einsätze und/ oder eine Addition von Einsätzen an verschiedenen Stellen ist möglich.• für seine ehrenamtliche Tätigkeit keine finanziellen Zuwendungen, z. B. in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen, die über einen Auslagenersatz hinausgehen, erhält;• eine ehrenamtliche Tätigkeit seit mindestens zwei Jahren ausübt. Inhaber der Jugendleiter-Card (JULEICA) müssen die Tätigkeit seit mindestens sechs Monaten ausüben;• seinen Wohnsitz in Warendorf hat oder das ehrenamtliche Engagement in Warendorf ausübt. Die Gültigkeitsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre; sie kann verlängert werden.  Die Vergünstigungen in Warendorf können hier eingesehen werden:    http://www.ehrensache.nrw.de/verguenstigungen/index.php                                                                                                                                  
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Mahnung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12385-VLR/mahnung/

Sollten Sie einmal vergessen haben, fällige Beträge rechtzeitig zu begleichen, wird die rückständige Forderung durch die Zahlungsabwicklung angemahnt. Neben der Hauptforderung werden dann für öffentlich-rechtliche Forderungen auch Mahngebühren fällig. Gegebenenfalls sind durch die verspätete Zahlung auch Säumniszuschläge entstanden, die ebenfalls neben der Hauptforderung von säumigen Zahlungspflichtigen zu begleichen sind. Berechnet werden diese in Relation zur Hauptforderung.An die Begleichung von privatrechtlichen Forderungen wird erinnert, bevor im  Bedarfsfall das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren einzuleiten ist. Dies gilt jedoch nur, soweit diese Ansprüche nicht in öffentlich-rechtlicher Form realisiert werden können.Für eine rechtzeitige Zahlung können Sie durch die Erteilung eines SEPA Lastschriftmandates Sorge tragen.
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