Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, durch die verschiedensten Rundmails der Universitätsleitung und die ständig aktualisierte Homepage der Uni zur Coronaviruspandemie werden wir in dieser schwierigen Zeit gut zu den arbeitsrechtlichen Regelungen zum Umgang mit dem Coronavirus informiert. Trotz allem erreichen uns als Personalrat von Ihnen viele Anfragen zum Thema Homeoffice. Alle Beschäftigten, deren Tätigkeit geeignet ist, diese im Homeoffice auszuführen und die nicht zu den Personen gehören, die zwingend vor Ort sein müssen, sollten im Homeoffice arbeiten, um die Infektionsrate soweit wie möglich zu minimieren. Um sich und andere nicht zu gefährden, sind die Dienstvorgesetzten angehalten, den Beschäftigten Homeoffice im gewünschten Umfang zu gewähren, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Das betrifft selbstverständlich nicht nur das wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Personal, sondern natürlich auch die studentischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte.
für Virologie Klinik für Klauentiere Klinik für Kleintiere Klinik für Pferde