Fachkräfteeinwanderungsgesetz | Bundesregierung https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/newsletter-verbraucherschutz/fachkraefteeinwanderungsgesetz-2182168
Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Ausland erworbenen und dort staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, kann künftig als Fachkraft nach Deutschland kommen.
Arbeitsmarkt für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien