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RKI – Genehmigungs­verfahren nach dem Stamm­zell­gesetz – 170. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz

https://www.rki.de/DE/Institut/Organisation/Stabsstellen/Leitungsstab/Stammzellgesetz/Stammzellen/Stammzellenregister/reg-20210831-170-Leibniz-DSMZ.html

Gegenstand der genehmigten Forschungsarbeiten unter Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen) ist die Etablierung eines Gewebemodells zur Untersuchung der erblichen Form des Retinoblastoms, eines häufig bereits im frühen Kindesalter auftretenden Tumors. Hierfür soll das RB1-Gen in hES-Zellen zunächst auf einem Allel mit artifiziellen oder in Patienten anzutreffenden Mutationen versehen und entsprechend stabil modifizierte hES-Zell-Klone etabliert werden. Die derartig mutierten hES-Zellen, die nach gegenwärtigem Kenntnisstand bei Vorliegen eines nicht-mutierten RB1-Gens auf dem zweiten Allel keine Defizite bei der Differenzierung zu retinalen Zellen aufweisen, sollen dann in Richtung retinaler Organoide differenziert und zu verschiedenen Zeitpunkten der Differenzierung durch AAV-vermittelten Transfer der Komponenten des CRISPR/Cas-Systems mit einer (ggf. ebenfalls patientenspezifischen) weiteren Mutation auf dem zweiten Allel des RB1-Gens versehen werden. Die in beiden Allelen mutierten Zellen sollen dann weiter zu retinalen Organoiden differenziert und diese umfassend charakterisiert werden, beispielsweise hinsichtlich der Präsenz und Charakteristika spezifischer retinaler Zellpopulationen und der korrekten Organisation des retinalen Organoids, bezüglich der Expression retinaler Marker-Gene sowie in Hinblick auf das Transkriptom bestimmter retinaler Zellpopulationen. Ziel ist es, die Effekte verschiedener Mutationen auf die retinale Differenzierung bzw. auf die Desorganisation der sich entwickelnden retinalen Organoide sowie ein ggf. kritisches Zeitfenster für die zweite Mutation zu bestimmen. Zudem sollen jene Zelltypen zweifelsfrei identifiziert werden, die bei Vorliegen spezifischer Mutationen den Ausgangspunkt für die Tumorbildung darstellen.
Forschungsvorhaben soll die biallelische Inaktivierung des RB1-Gens nunmehr in einem Organoid-Modell

RKI – Genehmigungs­verfahren nach dem Stamm­zell­gesetz – 49. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz

https://www.rki.de/DE/Institut/Organisation/Stabsstellen/Leitungsstab/Stammzellgesetz/Stammzellen/Stammzellenregister/reg-20091206-049-TU-Dresden.html

Inhalt des genehmigten Vorhabens ist die Gewinnung von Netzhaut-Zellen aus humanen embryonalen Stammzellen. Dazu sollen zunächst sowohl Zellen des retinalen Pigmentepithels (RPE) als auch Zellen der neuralen Retina (Photorezeptor-Zellen) unter Nutzung dreidimensionaler Kultursysteme durch sequentielle Zugabe spezifischer Differenzierungsfaktoren zum Kulturmedium zunächst in getrennten Kulturen gewonnen und charakterisiert werden. Durch Kombination der Kultur- und Differenzierungsbedingungen sollen dann mögliche Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Zelltypen bei der Differenzierung von hES-Zellen zu Zellen der Netzhaut untersucht werden. Die Eigenschaften sich zu Netzhautzellen differenzierender ES-Zellen sollen auch unter dem Einfluss organotypischer Wechselwirkungen in Ko-Kultur von sich differenzierenden hES-Zellen mit murinen Netzhaut-Explantaten untersucht werden. Nach umfassender Charakterisierung in vitro sollen die Zellen schließlich in Mäuse, insbesondere in Mausmodelle der Netzhautdegeneration, transplantiert und hinsichtlich ihres Überlebens, ihrer Integration in das Wirtsgewebe und ihrer Funktionalität untersucht werden. Die Untersuchungen sollen teils auch unter vergleichender Nutzung humaner induzierter pluripotenter Stammzellen (hiPS-Zellen) durchgeführt werden.
An einem solchen Modell könnten weitere Prozesse der menschlichen Netzhautentwicklung

RKI – Gesundheitsförderung

https://www.rki.de/DE/Themen/Gesundheit-und-Gesellschaft/Gesundheitliche-Einflussfaktoren-A-Z/G/Gesundheitsfoerderung/gesundheitsfoerderung-node.html

Gesundheitsförderung soll Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit ermöglichen und sie befähigen, ihre Gesundheit zu stärken. Dabei setzen Maßnahmen der Gesundheitsförderung am besten auf verschiedenen Ebenen an. Dazu gehört zum einen Menschen zu befähigen, ihre direkte Lebensumwelt mitzugestalten (Empowerment). Zum anderen sollen die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass sie es Menschen erleichtern, gesundheitsfördernde Gesundheitsverhalten zu entwickeln. Gesundheitsförderung betrifft deshalb viele Fach- und Politikbereiche. Neben Gesundheit gehören dazu: Bildung, Stadtentwicklung, Soziales, Arbeit oder Verkehr.
Einflussfaktoren A-Z Gesundheitsförderung Gesundheits­förderung Stand:  03.04.2023 Modell