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RKI – Register genehmigter Anträge nach § 11 Stammzellgesetz – 38. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz

https://www.rki.de/DE/Content/Gesund/Stammzellen/Register/reg-20090212-MHH.html

Im Projekt sollen hiPS-Zellen, die aus verschiedenen Ausgangszellen und unter Nutzung unterschiedlicher Methoden gewonnen werden, mit hES-Zellen bezüglich molekularer Eigenschaften, beispielsweise hinsichtlich ihres Transkriptoms und ihres Epigenoms, sowie in Bezug auf ihre frühe Differenzierung im Rahmen von embryoid bodies und Teratomen verglichen werden. Ferner sollen Methoden zur genetischen Modifikation vergleichend zwischen hES-Zellen und hiPS-Zellen untersucht sowie für beide Zelltypen optimiert und dazu genutzt werden, bestimmte (teils entwicklungs- und gewebespezifische) Marker- und Reportergene in diesen Zellen zur Expression zu bringen. Anschließend soll dann unter Nutzung spezifischer Differenzierungsprotokolle überprüft werden, ob hiPS-Zellen ein mit hES-Zellen vergleichbares Potential zur Differenzierung in Lungen-, Herz- und Leberzellen haben. Schließlich sind die Etablierung eines verbesserten Verfahrens für die Kultivierung dieser Zellen in größeren als im Labormaßstab üblichen Mengen (large scale-Kultivierung in einem 50 bis 100 ml-Bioreaktor) sowie die Differenzierung von hES- und hiPS-Zellen zu Kardiomyozyten im Rahmen dieser large scale-Kultivierung vorgesehen.
Substanzen auf die Reifung der BCTs, wurden in diesem Modell

RKI – Register genehmigter Anträge nach § 11 Stammzellgesetz – 1. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz

https://www.rki.de/DE/Content/Gesund/Stammzellen/Register/reg-20021220-bruestle.html

Für Forschungsarbeiten unter dem Titel „Gewinnung und Transplantation neuraler Vorläuferzellen aus humanen embryonalen Stammzellen“ wurde Herrn Professor Dr. Oliver Brüstle vom Institut für Rekonstruktive Neurobiologie des Universitätsklinikums Bonn die Einfuhr und Verwendung humaner embryonaler Stammzell-Linien genehmigt.
differenzierten neuralen Vorläuferzellen in ein Maus-Epilepsie-Modell

RKI – Register genehmigter Anträge nach § 11 Stammzellgesetz – 38. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz

https://www.rki.de/DE/Content/Gesund/Stammzellen/Register/reg-20090212-MHH.html?nn=2377898

Im Projekt sollen hiPS-Zellen, die aus verschiedenen Ausgangszellen und unter Nutzung unterschiedlicher Methoden gewonnen werden, mit hES-Zellen bezüglich molekularer Eigenschaften, beispielsweise hinsichtlich ihres Transkriptoms und ihres Epigenoms, sowie in Bezug auf ihre frühe Differenzierung im Rahmen von embryoid bodies und Teratomen verglichen werden. Ferner sollen Methoden zur genetischen Modifikation vergleichend zwischen hES-Zellen und hiPS-Zellen untersucht sowie für beide Zelltypen optimiert und dazu genutzt werden, bestimmte (teils entwicklungs- und gewebespezifische) Marker- und Reportergene in diesen Zellen zur Expression zu bringen. Anschließend soll dann unter Nutzung spezifischer Differenzierungsprotokolle überprüft werden, ob hiPS-Zellen ein mit hES-Zellen vergleichbares Potential zur Differenzierung in Lungen-, Herz- und Leberzellen haben. Schließlich sind die Etablierung eines verbesserten Verfahrens für die Kultivierung dieser Zellen in größeren als im Labormaßstab üblichen Mengen (large scale-Kultivierung in einem 50 bis 100 ml-Bioreaktor) sowie die Differenzierung von hES- und hiPS-Zellen zu Kardiomyozyten im Rahmen dieser large scale-Kultivierung vorgesehen.
Substanzen auf die Reifung der BCTs, wurden in diesem Modell

RKI – CORONA-MONITORING lokal – Corona-Monitoring lokal – Follow-up

https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/cml-studie/Factsheet_Follow-up.html

Im Rahmen der Studie CORONA-MONITORING lokal war im Jahr 2020 in vier zu Beginn der Pandemie besonders von SARS-CoV-2 betroffenen Gemeinden (Kupferzell, Bad Feilnbach, Straubing und Berlin-Mitte) über einen Zeitraum von jeweils einem Monat die Seroprävalenz (Anteil der Bevölkerung, der schon Kontakt mit dem Virus hatte) bestimmt worden. Mit Hilfe der Nachfolgestudie CORONA-MONITORING lokal – Follow-up wurden im Jahr 2021 die Studienteilnehmenden, die einer Wiederkontaktierung zugestimmt hatten, erneut befragt (Nachbefragung) und ein Teil von ihnen erneut um eine Blutentnahme gebeten (Nachbeprobung). In der Nachbeprobung wurden zwei wesentlichen Säulen der Immunantwort infolge einer Infektion oder Impfung untersucht: das Vorliegen von spezifischen Antikörpern und sowie das Vorliegen von aktivierbaren T-Zellen. Beide Säulen tragen zum Immunschutz bei.
Aus Gründen der statistischen Verteilung muss im Modell

RKI – CORONA-MONITORING lokal – Corona-Monitoring lokal – Follow-up

https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/cml-studie/Factsheet_Follow-up.html?nn=14036010

Im Rahmen der Studie CORONA-MONITORING lokal war im Jahr 2020 in vier zu Beginn der Pandemie besonders von SARS-CoV-2 betroffenen Gemeinden (Kupferzell, Bad Feilnbach, Straubing und Berlin-Mitte) über einen Zeitraum von jeweils einem Monat die Seroprävalenz (Anteil der Bevölkerung, der schon Kontakt mit dem Virus hatte) bestimmt worden. Mit Hilfe der Nachfolgestudie CORONA-MONITORING lokal – Follow-up wurden im Jahr 2021 die Studienteilnehmenden, die einer Wiederkontaktierung zugestimmt hatten, erneut befragt (Nachbefragung) und ein Teil von ihnen erneut um eine Blutentnahme gebeten (Nachbeprobung). In der Nachbeprobung wurden zwei wesentlichen Säulen der Immunantwort infolge einer Infektion oder Impfung untersucht: das Vorliegen von spezifischen Antikörpern und sowie das Vorliegen von aktivierbaren T-Zellen. Beide Säulen tragen zum Immunschutz bei.
Aus Gründen der statistischen Verteilung muss im Modell

RKI – Register genehmigter Anträge nach § 11 Stammzellgesetz – 48. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz

https://www.rki.de/DE/Content/Gesund/Stammzellen/Register/reg-20091103_Schrenk-Siemens.html?nn=2377898

Gegenstand des genehmigten Vorhabens ist die Entwicklung und Optimierung von Protokollen für die Gewinnung von somatosensorischen Nervenzellen aus humanen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen). Dazu sollen zelluläre Differenzierungsprozesse, die während der Individualentwicklung in vivo ablaufen, in vitro nachgestaltet werden. Im Projekt sollen hES-Zellen zunächst in Zellen der Neuralleiste (neural crest cells, NC-Zellen) differenziert und diese charakterisiert sowie gegebenenfalls angereichert werden. Von NC-Zellen ausgehend sollen im Anschluss Protokolle für die Gewinnung verschiedener Subtypen somatosensorischer Nervenzellen entwickelt werden. Die entstehenden Zellen werden dann mit biochemischen, molekularbiologischen, (immun)histochemischen und pharmakologischen Methoden umfassend analysiert und bezüglich ihrer Funktionalität in vitro überprüft. Im Zusammenhang mit der Differenzierung von hES-Zellen zu den verschiedenen Subtypen somatosensorischer Neuronen ist auch vorgesehen, Gene für jene Faktoren in hES-Zellen zu exprimieren, deren Produkte bei der Entwicklung und Diversifizierung dieser Zellen eine Rolle spielen. Mittelfristiges Ziel der Arbeiten ist neben einem besseren Verständnis der neuralen Differenzierung während der menschlichen Embryonalentwicklung auch die Schaffung von Grundlagen für neue, auf humanen Zellen basierende In-vitro-Zellkulturmodelle, mit deren Hilfe physiologische Prozesse bei der Schmerztransduktion untersucht, die Wirkung analgetischer Substanzen auf neuronale Zellen analysiert und gegebenenfalls neue analgetisch wirksame Substanzen identifiziert werden können. Die im Laufe des Projektes entwickelten und optimierten Methoden sollen dann auch auf humane induzierte pluripotente Stammzellen (hiPS-Zellen) übertragen und die Differenzierung pluripotenter Stammzellen in sensorische Neuronen unter vergleichender Nutzung von hiPS- und hES-Zellen untersucht werden.
Das gewählte In-vivo-Modell ist folglich grundsätzlich

RKI – Register genehmigter Anträge nach § 11 Stammzellgesetz – 1. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz

https://www.rki.de/DE/Content/Gesund/Stammzellen/Register/reg-20021220-bruestle.html?nn=2377898

Für Forschungsarbeiten unter dem Titel „Gewinnung und Transplantation neuraler Vorläuferzellen aus humanen embryonalen Stammzellen“ wurde Herrn Professor Dr. Oliver Brüstle vom Institut für Rekonstruktive Neurobiologie des Universitätsklinikums Bonn die Einfuhr und Verwendung humaner embryonaler Stammzell-Linien genehmigt.
differenzierten neuralen Vorläuferzellen in ein Maus-Epilepsie-Modell

RKI – Register genehmigter Anträge nach § 11 Stammzellgesetz – 39. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz

https://www.rki.de/DE/Content/Gesund/Stammzellen/Register/reg-20090402-ZIP_Kiel.html?nn=2377898

Gegenstand der genehmigten Forschungsarbeiten unter Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen) ist die Untersuchung der Fragestellung, welche spezifische Ausprägung ein für pluripotente Zellen charakteristischer allgemeiner Phänotyp in diesen Zellen sowie in humanen induzierten pluripotenten Stammzellen (hiPS-Zellen) hat. Es soll bestimmt werden, welche Variabilität ein solcher für pluripotente Zellen typischer Phänotyp innerhalb des gleichen pluripotenten Zelltyps (also z.B. zwischen verschiedenen hES-Zell-Linien) und zwischen verschiedenen pluripotenten Zelltypen (hier: zwischen hES- und hiPS-Zellen) aufweisen kann. Dazu sollen mehrere hES-Zell-Linien und hiPS-Zell-Linien bezüglich ihres mRNA-Transkriptoms, ihres miRNA-Transkriptoms, ihres Genoms sowie ihres Epigenoms unter Nutzung von Microarrays vergleichend untersucht werden.
hES- und hiPS-Zell-Linien erstellt sowie die ein Modell