Notenbankfähige Sicherheiten | Deutsche Bundesbank
https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/geldpolitik/notenbankfaehige-sicherheiten/notenbankfaehige-sicherheiten-602254Zur Besicherung aller Kreditgeschäfte verlangt das Eurosystem gemäß Artikel 18.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) von den Geschäftspartnern die Bereitstellung von notenbankfähigen Sicherheiten in ausreichender Höhe. Um als notenbankfähig eingestuft zu werden, müssen die Vermögenswerte eine Vielzahl von Zulassungskriterien erfüllen.
Dieser wird vom CEPH anhand interner mathematischer Modelle berechnet.