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GVO-Monitoring | BFN

https://www.bfn.de/gvo-monitoring

Das Monitoring gentechnisch-veränderter Organismen (GVO) dient dazu, schädliche Auswirkungen dieser auf Natur, Umwelt und menschliche Gesundheit zu erfassen, um frühzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Gesetzliche Grundlage bilden dafür die EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG und das nationale Gentechnikgesetz (GenTG), wodurch Antragstellende zur Erarbeitung und Umsetzung eines Monitorings verpflichtet werden. Das BfN ist als Benehmensbehörde in den Vollzug des Gentechnikgesetzes eingebunden. Es bewertet die mit den Zulassungsanträgen einzureichenden Monitoringpläne und die nach Marktzulassung vorzulegenden Monitoringberichte aus naturschutzfachlicher Sicht. Zur Sicherstellung einer aussagekräftigen und effektiven Beobachtung von schädlichen Auswirkungen und auch um Fehlstellen in den Monitoringplänen zu identifizieren, werden naturschutzfachliche Monitoringkonzepte und -methoden entwickelt bzw. angepasst oder optimiert.
bestehende nationale Umweltbeobachtungsprogramme auf Nutzungsmöglichkeiten geprüft und Modelle

Großraubtiere | BFN

https://www.bfn.de/grossraubtiere

Alle Maßnahmen, die ein konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Großraubtier ermöglichen sowie dem Erhalt und langfristigen Überleben dieser Arten dienen, können unter dem Begriff „Management“ zusammengefasst werden. Die Überprüfung der Umsetzung von Managementzielen erfolgt durch ein darauf abgestimmtes Monitoring.
Projektabschluss werden die Partner zudem verschiedene finanzielle und rechtliche Modelle