Zuständigkeiten und Zulassungsverfahren | BFN https://www.bfn.de/zustaendigkeiten-und-zulassungsverfahren
Die deutschen Meeresgewässer in Nord- und Ostsee unterteilen sich in die 12 Seemeilen-Zone (das sogenannte „Küstenmeer“) und die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ). Seewärts der 12 Seemeilen-Grenze bis in maximal 200 Seemeilen Entfernung zur Küste befindet sich die AWZ, an die sich die hohe See anschließt. Die deutsche AWZ umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 32.991 km² (28.539 km² in der Nordsee und 4.452 km² in der Ostsee). Die AWZ gehört zwar nicht zum Staatsgebiet Deutschlands, jedoch verfügt es dort nach dem UN-Seerechtsübereinkommen über bestimmte Hoheitsrechte und -befugnisse, die auch den Schutz und die Bewahrung der Meeresumwelt umfassen.
2021 die Ausschreibung im sogenannten „Zentralen Modell