Der Sächsische Staatsminister für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie, Herr Dr. Hans Geisler, hat im Mai 2001 eine unabhängige Sachverständigenkommission zur Erarbeitung des 2. Sächsischen Jugendberichtes gem. § 16 Sächs. AGKJHG berufen. Im Oktober 2001 hat die Geschäftsstelle des Sächsischen Jugendberichtes am Deutschen Jugendinstitut e.V., Regionale Arbeitsstelle Leipzig, ihre Arbeit aufgenommen. Die Fertigstellung des Berichtes ist für das Frühjahr 2003 vorgesehen.
Geschlechterverhältnisse Mitwirkung der Jugendhilfe im familiengerichtlichen Verfahren Mobbing