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Recht

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Über die Staatliche Landesfachstelle fördert der Freistaat Bayern den Aufbau und die Entwicklung der öffentlichen Bibliotheken in allen Landesteilen im Sinne des Landesentwicklungsprogramms.
Entscheidungen: Zum einen spielt der Zugang zur freien Information, die Informations- und Meinungsfreiheit