Johannes Rink | Jugendopposition in der DDR https://www.jugendopposition.de/zeitzeugen/145519/johannes-rink?video=145289
Er beruft sich auf die Meinungsfreiheit, die in der Verfassung der DDR garantiert
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Er beruft sich auf die Meinungsfreiheit, die in der Verfassung der DDR garantiert
und freien Zugang zu Informationen sowie das Recht auf Versammlungs-, Reise- und Meinungsfreiheit
Facebook teilen Kommentieren Drucken Artikel versenden Gegen Wahlschwindel und für Meinungsfreiheit
Denen wollte ich das Zeichen setzen: Meinungsfreiheit gibt es nicht.
und freien Zugang zu Informationen sowie das Recht auf Versammlungs-, Reise- und Meinungsfreiheit
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Er beruft sich auf die Meinungsfreiheit, die in der Verfassung der DDR garantiert
Für kurze Zeit herrscht an der Schule so etwas wie Meinungsfreiheit – als hätten