BMJ – Homepage – Unsere Grundrechte https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/grundgesetz/grundrechte/grundrechte_artikel.html
Die Grundrechte sind die grundlegenden Rechte des oder der Einzelnen gegenüber dem Staat. Sie binden alle staatliche Gewalt und sind Wertentscheidungen, die die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland prägen. Innerhalb der Bundesregierung ist das BMJ für die Grundrechte federführend zuständig.
So kann zum Beispiel die Meinungsfreiheit durch das Recht der persönlichen Ehre beschränkt