Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz – Service https://www.bzkj.de/bzkj/service
anregungsberechtigten Stellen, Hinweise für Einzelabfragen zur Liste der jugendgefährdenden Medien
anregungsberechtigten Stellen, Hinweise für Einzelabfragen zur Liste der jugendgefährdenden Medien
Eine Alterskennzeichnung gibt es weder für Musik- noch andere Tonaufnahmen. Musik- und andere Tonaufnahmen jeglicher Art können, sofern sie jugendgefährdend sind, auf Antrag oder Anregung einer…
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) in die Liste jugendgefährdender Medien
Gremien Die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien entscheidet durch das 12er-Gremium
Im interdisziplinären Team der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) erwarten Sie vielfältige Arbeitsfelder, anspruchsvolle Tätigkeiten und individuelle wie kreative Gestaltungsmöglichkeiten.
kümmern wir uns um ein gutes und sicheres Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen mit Medien
Informieren, Sensibilisieren und Orientierung geben für aktuelle Themen im Kinder- und Jugendmedienschutz. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ist ab sofort auf den Social-Media-Kanälen LinkedIn und Mastodon vertreten.
(BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien
Anregungsberechtigt sind gemäß § 21 Abs. 4 JuSchG: (…) (4) Die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien
Dem Beirat gehören zwölf Personen (mit jeweils einer Stellvertretung) aus verschiedenen gesellschaftlichen Institutionen an. Zwei der zwölf Beiratsmitglieder (jeweils mit einer Stellvertretung) sind gemäß § 17b JuSchG zum Zeitpunkt ihrer Berufung höchstens 17 Jahre alt.
Elternvertretungen, von Familienverbänden, von Behindertenverbänden, der Ärzteschaft, der (Medien
Dem Beirat gehören zwölf Personen (mit jeweils einer Stellvertretung) aus verschiedenen gesellschaftlichen Institutionen an. Zwei der zwölf Beiratsmitglieder (jeweils mit einer Stellvertretung)…
Elternvertretungen, von Familienverbänden, von Behindertenverbänden, der Ärzteschaft, der (Medien
Hier finden Sie die Online-Formulare für Anträge und Anregungen. Außerdem steht hier, wer antrags- und anregungsberechtigt ist.
Anregungsberechtigt sind gemäß § 21 Abs. 4 JuSchG: (…) (4) Die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien
Kinderechte – diese gelten nicht nur in der analogen, sondern auch in der digitalen Welt. Schutz, Befähigung und Teilhabe stellen das kinderrechtliche Dreieck im zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz dar. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) weist zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November darauf hin, dass Kinderrechte auch in der Online-Welt existieren und durchgesetzt werden müssen.
Jugendmedienschutz sich auf den Schutz im Sinne von Abschirmung von Kindern im Umgang mit Medien