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BMJ – Homepage – Der Bund und die Länder

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/grundgesetz/_doc/Teaser_Bund_Laender.html?nn=17120

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat (Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes). Das bedeutet, dass die Bundesrepublik in Bund und Länder gegliedert ist (Bundesstaatsprinzip). Bund und Länder haben hierbei eigene Zuständigkeiten und Aufgaben, die im Grundgesetz geregelt sind.
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BMJ – Rechtsprüfung und Gesetzesredaktion – Handbuch der Rechtsförmlichkeit

https://www.bmj.de/DE/themen/buerokratieabbau_rechtsetzung/bessere_rechtsetzung/rechtspruefung/rechtspruefung/hdr_teaser.html

Das BMJ gibt das Handbuch der Rechtsförmlichkeit (HdR) heraus, das Empfehlungen zu Form und Gestaltung von Gesetzen und Rechtsverordnungen der Bundesministerien enthält und damit das zentrale legistische Werkzeug für die Erstellung sowie Prüfung von Gesetz- und Ver-ordnungsentwürfen darstellt. Die Empfehlungen beruhen auf rechtlichen Vorgaben und auf praktischen Erfahrungen aus der Rechtsetzungstätigkeit des Bundes. Das HdR wird nicht nur von den Bundesministerien verwendet, sondern auch von einigen Bundesländern und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Recht setzen. Es wird ferner von anderen Staaten genutzt, weswegen es in acht Sprachfassungen vorliegt.
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BMJ – Homepage – Rechtssicherheit als Verfassungsprinzip

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/_doc/Teaser_Rechtssicherheit.html?nn=17120

Ein wesentliches Element von Rechtsstaatlichkeit ist das Prinzip der Rechtssicherheit. Ausprägungen des Prinzips der Rechtssicherheit sind beispielsweise der Bestimmtheitsgrundsatz, das Gebot der Rechtsklarheit und der Vertrauensschutz.
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BMJ – Homepage – Der Bund und die Länder

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/grundgesetz/_doc/Teaser_Bund_Laender.html

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat (Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes). Das bedeutet, dass die Bundesrepublik in Bund und Länder gegliedert ist (Bundesstaatsprinzip). Bund und Länder haben hierbei eigene Zuständigkeiten und Aufgaben, die im Grundgesetz geregelt sind.
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BMJ – Rechtsprüfung und Gesetzesredaktion – Rechtsprüfung und Gesetzesredaktion

https://www.bmj.de/DE/themen/buerokratieabbau_rechtsetzung/_functions/teaser_3_rechtspruefung.html?nn=18786

Das BMJ ist verantwortlich für Grundsatzfragen der Rechtsprüfung einschließlich der gesetzestechnischen und dokumentationsgeeigneten Gestaltung des Bundesrechts. Es ist zudem zuständig für die rechtssystematische und rechtsförmliche Prüfung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Bundesministerien sowie für die Gesetzesredaktion, d.h. für eine verständliche Gesetzessprache.
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