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Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung) | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/einbuergerung-beantragung-der-verleihung-der-deutschen-staatsangehoerigkeit-an-auslaender-ohne-einbuergerungsanspruch-ermessenseinbuergerung-12187/

Ausländer, die die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nicht oder noch nicht erfüllen, können nach Ermessen eingebürgert werden, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Deutschlands keine Mehrehe und keine Hinweise auf Missachtung der Gleichberechtigung von Mann