Schutz vor allen Formen der Gewalt | BMZ https://www.bmz.de/de/themen/kinderrechte/schutz-vor-allen-formen-der-gewalt
Jedes Kind hat ein Recht darauf, vor Gewalt geschützt zu werden, so steht es in Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention. Mit der Ratifizierung dieser Konvention hat sich Deutschland dazu verpflichtet, alle geeigneten juristischen, sozialen und pädagogischen Maßnahmen zu ergreifen, um Kinder vor jeglicher Form der Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung zu bewahren.
Hintergrund Bildinformationen einblenden Bildinformationen ausblenden Ein junger Mann