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Verwendungsnachweis Regelförderung – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/42349/43042.html

Der erforderliche Verwendungsnachweis muss bei der Regelförderung bis zum 31. Mai des Folgejahres vorliegen. Wenn der Verwendungsnachweis für das Vorjahr nicht vorliegt, kann der Zuschuss für das laufende/ aktuelle Jahr nicht ausbezahlt werden. Die Verwaltung behält sich vor, die Verwendung der gewährten Zuschüsse zu überprüfen.
Informationen:  Zum Verwendungsnachweis für das Jahr 2023 gelangen Sie über diesen Link