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Reiterfestival in Neubrandenburg / Stadt Neubrandenburg

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Für das Reiterfestival in Neubrandenburg beginnt die heiße Phase Am 29. April stand der Reitplatz an der Weitiner Straße in der „Vier Tore Stadt“ Neubrandenburg zur Saisoneröffnung schon einmal im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Nun rüsten sich die Mitglieder des Reitsportvereins Vier Tote Neubrandenburg für das traditionelle Sommerturnier, das am 17. und 18. Juni stattfindet. „Wir haben in diesem Jahr nicht ganz so viele Nennungen wie in den Vorjahren, als man uns fast umlief. Mit gut 500 Startplatzreservierungen von 160 Reitern ist alles überschaubar und wir können mit einem ruhigen harmonischen Turnierablauf rechnen, was auch unseren Besuchern entgegen kommt. Diese wollen nicht unbedingt Prüfungen mit 70 bis 100 Starter-Paaren sehen“, sagt Turnierleiter Ernst Hofert. Der 61-Jährige geht mit seinem neunjährigen Aviano II Grande selbst an den Start und kann in diesem Jahr schon auf fünf Erfolge zurückblicken. Gleichwohl sind besonders die Basisspringprüfungen zahlenmäßig gut besetzt. Das Zwei-Phasen-Springen Klasse A, das am Sonntag um 8.00 Uhr beginnt und ein weiteres das um 12.00 Uhr beginnt, müssen deshalb in zwei Abteilungen geteilt werden. Das ist nach den Regeln immer dann der Fall, wenn es mehr als 50 Nennungen für eine Prüfung gibt. Sehr überschaubar sind dagegen in diesem Jahr die mittelschweren Springen. Für den Großen Preis gibt es 20 Meldungen. Die dort startenden sind aber Hochkaräter. So hat das Polzower Dreigestirn Gesine, Olaf und Sohn Ludwig Jürgens ebenso Siegchancen wie Hannes Prehl (Altkamp/Rügen), Susan Nörenberg (Cramon), Maximiliane Hoffschildt und Steffi Rauschenberg (beide Zirzow), Ramona Schilloks (Güstrow), Hanna Schankat (Kleverhof) oder Charlotte Scheibler (Poppendorf). Alle waren in diesem Jahr schon mehrfach siegreich. Eine leistungsstarke Abordnung entsendet der Pferdesportclub Tenze bei Teterow. Alle Mitglieder fallen nicht nur durch erfolgreiches, sondern auch durch stilistisch gutes Reiten auf. Immer für einen Sieg gut sind auch die Reiter aus Groß Vielen. Erfolgreiche Vielseitigkeitsreiter wie Malin Hansen-Hotopp aus Gransebieth bei Grimmen oder Jule Christin Gürgens von der Insel Usedom haben ebenfalls ihr Kommen signalisiert. In der Dressur wollen vor allem Ralf Voß (Ritzerow) und Susanne Voß (Laage) punkten. Sie müssen sich mit Angela Holm und Kathleen Mieth auseinandersetzen, die leistungsstärksten Dressurreiterinnen des Gastgebervereins. Frank Schmidt und Frank Siebeck vertreten zusammen mit Ernst Hofers den Gastgeber in den Springprüfungen. Insgesamt kommen 20 Prüfungen und Wettbewerbe zur Austragung. Vier mittelschwere Springprüfungen sind die sportlichen Höhepunkte auf dem Springplatz. Ihnen gegenüber stehen inklusive Teilung acht Konkurrenzen in den Klassen A und L gegenüber, hinzukommen zwei Springprüfungen für junge Pferde. Auf dem Dressurviereck werden drei L-Dressuren und zwei in der Klasse A ausgetragen, ergänzt durch zwei Dressurreiterprüfungen. Der Kreispferdesportbund (KPSB) Mecklenburgische Seenplatte nutzt das beliebte Turnier als Station für Wertungsprüfungen zur Kreismeisterschaft. Den Altersklassen Junioren (U18), Junge Reiter (U21), Reiter (Ü22) und Senioren (Ü40) stehen dazu in der Dressur und im Springen je zwei Prüfungen zur Verfügung. Außerdem macht der „Nürnberger Burg-Pokal der Junioren in MV“ mit einer Dressurreiterprüfung in Neubrandenburg Station. Auch eine Qualifikationsprüfung zur „Dressur Chance 2017“ wird es wieder geben. Pferdefreunde sollten sich den Turniertermin notieren. Ein Besuch lohnt sich auf jeden Fall. Über die genauen Zeitabläufe halten wir Sie auf dem Laufenden. (Franz Wego) Quelle: RSV Vier Tore Neubrandenburg
dammartige Rücken. 07.06.2017  Randspalte © Jutta Wego Interne Links

Gedenken & Erinnern / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Sport-Kultur/Gedenken-Erinnern-/?La=1

Öffentliches Gedenken und Geschichtswahrnehmung sind eng mit Erinnerungskultur und ihren Ausdrucksformen verbunden. Dabei nehmen die Auseinandersetzung mit staatlicher Verfolgung und die Aufarbeitung der Schicksale verschiedener Opfergruppen einen besonderen Platz im gesellschaftlichen Bewusstsein ein. Gedenk- und Erinnerungsorte machen das bemerkenswert und dauerhaft sichtbar. In Neubrandenburg gibt es verschiedene Gedenkorte, deren Auffinden und Wahrnehmen ein – chronologisch, in fünf Abschnitte gegliedertes – Faltblatt unterstützt. Gedenktafeln, Denkmale, Stolpersteine, gestaltete Grabstätten und Lehrpfade erinnern im Stadtbild an Personen, Ereignisse und deren Wirkung in der lokalen Geschichte.
liegende Betonkuben mit den Jahreszahlen 1941 – 1945 und daran anschließend rechts und links

Gedenken & Erinnern / Stadt Neubrandenburg

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Öffentliches Gedenken und Geschichtswahrnehmung sind eng mit Erinnerungskultur und ihren Ausdrucksformen verbunden. Dabei nehmen die Auseinandersetzung mit staatlicher Verfolgung und die Aufarbeitung der Schicksale verschiedener Opfergruppen einen besonderen Platz im gesellschaftlichen Bewusstsein ein. Gedenk- und Erinnerungsorte machen das bemerkenswert und dauerhaft sichtbar. In Neubrandenburg gibt es verschiedene Gedenkorte, deren Auffinden und Wahrnehmen ein – chronologisch, in fünf Abschnitte gegliedertes – Faltblatt unterstützt. Gedenktafeln, Denkmale, Stolpersteine, gestaltete Grabstätten und Lehrpfade erinnern im Stadtbild an Personen, Ereignisse und deren Wirkung in der lokalen Geschichte.
liegende Betonkuben mit den Jahreszahlen 1941 – 1945 und daran anschließend rechts und links

Denkmalschutz / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Denkmalschutz/

Denkmale in Form von Kirchen, Bürgerhäusern und der historischen Altstadt, aber auch beispielsweise technischen Bauten, prägen unsere Umgebung nachhaltig. Sie machen Geschichte authentisch erfahrbar und überliefern Wissen über lange vergessene Materialien, Bau- und Lebensweisen. Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist dabei die eines Anwaltes, der die Einhaltung der Gebote und Gesetze überwacht. So bleibt das uns nur kurz überantwortete Erbe auch für die zukünftigen Generationen erhalten. Denkmale sind bedeutend für die Geschichte des Menschen und können in Mecklenburg-Vorpommern aus künstlerischen wissenschaftlichen geschichtlichen volkskundlichen städtebaulichen Gründen unter Schutz gestellt werden. Eine exakte Definition dazu liefert der § 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG M-V). Denkmale werden in Baudenkmale, Bodendenkmale und Denkmalbereiche untergliedert und sind in der Denkmalliste eingetragen. Diese wird von der unteren Denkmalschutzbehörde geführt. Während die Liste der Baudenkmale öffentlich ist, muss für die Einsicht in die Liste der Bodendenkmale ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
Merkblatt fÃŒr die Inanspruchnahme der SteuervergÃŒnstigungenPDF-Datei: 80 kB Interne Links

Unternehmen des Jahres 2025 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Wirtschaft-Stadtentwicklung/St%C3%A4dtische-Unternehmen/Unternehmen-des-Jahres/

Würdigung eines Unternehmens Unternehmen sind wichtige gesellschaftliche Akteure, welche die soziale Entwicklung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg positiv mitgestalten. Aus diesem Grund würdigt der Stadtpräsident jährlich ein Unternehmen als ein nach innen und außen sozial engagiertes Unternehmen. Das Gewinnerunternehmen wird offiziell ausgezeichnet und erhält einen Eintrag in das Ehrenbuch der Stadt. Zusätzlich besteht für das ausgezeichnete Unternehmen die Möglichkeit der kostenfreien Teilnahme am beliebten HeimkehrerTag zwischen Weihnachten und Silvester im Haus der Kultur und Bildung in Neubrandenburg im Folgejahr. Bis zum 30. September 2025 können sich in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg ansässige Unternehmen für die Auszeichnung „Unternehmen des Jahres 2025“ bewerben. Den Online-Bewerbungsbogen finden Sie hier.
0395 555-2288 Fax: 0395 555-2962 E-Mail: E-Mail Raum: 539 Interne Links

Terminkalender (aus­ge­wähl­te Ter­mi­ne des Ober­bürger­meisters) / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.2474.1&object=tx%7C3330.2474.1

Der Terminkalender enthält ausgewählte Termine des Oberbürgermeisters. Ziel ist es, der Öffentlichkeit einen Einblick in das Berufsleben von Oberbürgermeister Silvio Witt zu geben. 1. März – 31. März 2020
überspringen Datum: 20.03.2020Uhrzeit: 16:00 bis 18:00 Uhr ABGESAGT – Jahresempfang DIE LINKE

Bebauungspläne / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Wohnen-Bauen/Bauleitplanung/Bebauungspl%C3%A4ne?La=1

Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 9 BauGB). Er gilt im Gegensatz zum Flächennutzungsplan in der Regel nur für einen Teilbereich des Gemeindegebietes, dabei ist er grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen u.a. festgesetzt werden: Art und das Maß der baulichen Nutzung Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen, Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sowie den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen öffentliche und private Grünflächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastende Flächen Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde. Rechtlicher Hinweis: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden Bebauungspläne besteht keine Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten. Für amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der Satzungen.
Neubrandenburg Telefon: 0395 555-2047 E-Mail: E-Mail Raum: 523 Interne Links

Seniorenbildung / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Leben-Wohnen/Generationen-Soziales/Senioren/Seniorenbildung/

Seniorenbildung Wilhelm Busch (1832 – 1908) Also lautet ein Beschluss: „Dass der Mensch was lernen muss. Nicht allein das ABC Bringt den Menschen in die Höh, Nicht allein im Schreiben, Lesen Übt sich ein vernünftig Wesen; Nicht allein in Rechnungssachen Soll der Mensch sich Mühe machen, Sondern auch der Weisheit Lehren Muss man mit Vergnügen hören.“ (aus Max und Moritz von Wilhelm Busch) „Man lernt nie aus!“ lautet ein berühmter Ausspruch. Simone de Beauvoir schreibt in ihrem Buch „Das Alter“: – Damit das Alter nicht zu einer spöttischen Parodie unserer früheren Existenz werde, müsse man auch im Alter Ziele verfolgen, die dem Leben einen Sinn verleihen: Das hingebungsvolle Tätig sein für Einzelne, für Gruppen oder für eine Sache, politische, geistige oder schöpferische Arbeit. Das Leben behalte einen Wert, solange man durch Liebe, Freundschaft, Empörung oder Mitgefühl am Leben der anderen teilnehme. Senioren in Neubrandenburg sind aktiv. So sind vielfältige Bereiche in Freizeit, Ehrenamt und Bildung für den dritten Lebensabschnitt erschlossen worden. Diese Seite informiert über Bildungsangebote, die sich speziell an die Zielgruppe “Senioren” wendet. In der Regel können alle, die sich selbst als “Seniorin” oder “Senior” in und um Neubrandenburg begreifen, diese allgemeine Bildungsangebot nutzen. Wir verstehen unter Bildung nicht nur das formale Lernen in Gruppen oder nach vorgegebenem Programm, sondern gehen davon aus, dass z. B. auch bei Freiwilligenarbeit, im Ehrenamt oder bei sonstigen Tätigkeiten Bildungsprozesse stattfinden. Deshalb verweisen wir zunächst auf allgemeine Aktivitäten für und mit Senioren. Dabei handeln wir treu der Devise: Ich für mich (biographischer Bezug) vom kontextbezogenem Lernen zu biographischem Lernen WIR für uns (Lebensphasenbezug) in altershomogener Gruppe, Reflexion über derzeitige Lebensphase WIR mit anderen (Generationsbezug) Lernen/Begegnung in altersgemischten Gruppe WIR für Andere (Erfahrungsbezug) Weitergabe von Wissen, freiwilliges Engagement
Neubrandenburg Telefon: 0395 555-2735 E-Mail: E-Mail Raum: 236 Interne Links

Bebauungspläne / Stadt Neubrandenburg

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Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 9 BauGB). Er gilt im Gegensatz zum Flächennutzungsplan in der Regel nur für einen Teilbereich des Gemeindegebietes, dabei ist er grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen u.a. festgesetzt werden: Art und das Maß der baulichen Nutzung Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen, Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sowie den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen öffentliche und private Grünflächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastende Flächen Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit verbindliches Ortsrecht der Gemeinde. Rechtlicher Hinweis: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie den letzten Stand der hier vorliegenden Bebauungspläne besteht keine Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten. Für amtliche Zwecke gelten nur die in der Stadtverwaltung Neubrandenburg hinterlegten Originale der Satzungen.
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