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Terminvergabe für Einwohner*innen der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Terminvergabe/

Die Terminvergabe erfolgt bis zu sechs Tage vor dem Wunschtermin und am jeweiligen Sprechtag ab 8 Uhr online oder unter der jeweiligen Teamnummer: Bürgerbüro: 0395 555-1111 KfZ-Zulassung: 0395 555-1224 Führerscheinstelle: 0395 555-1216 Die derzeitigen Sprechtage sind: Montag 08:00 – 16:00 Uhr Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Sprechzeiten der Führerscheinstelle: Montag 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Wer seinen Terminwunsch und sein Anliegen ausgewählt hat, erhält zunächst eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Nach der Bestätigung ist der Termin mit einer zweiten E-Mail verbindlich gebucht und es wird die persönliche Wartenummer mitgeteilt. Bitte kommen Sie erst wenige Minuten vor Ihrem Termin in das entsprechende Sachgebiet. So helfen Sie mit, persönliche Kontakte im Wartebereich zu minimieren. Für individuelle Terminabsprachen sind die Mitarbeiter*innen unter den aufgeführten Telefonnummern zu erreichen.
Friedrich-Engels-Ring 53 17033 Neubrandenburg Telefon: 0395 555-1216 Interne Links

Ratsfrauen und Ratsherren / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Stadtvertretung/Ratsinformation/Ratsfrauen-und-Ratsherren/

Ratsfrauen und Ratsherren der Stadtvertretung Neubrandenburg (43) Albrecht, Jörg (Fraktion SPD/Grüne) Arndt, Mandy (Fraktion AfD – stellv. Fraktionsvorsitzende) Balschat, Dr. Sabine (Fraktion BSW/BfN – stellv. Fraktionsvorsitzende) Borchert, Jörg (Fraktion CDUplus) Bromberger, Björn (CDUplus-Fraktion – Fraktionsvorsitzender) Bülow, Steffen (CDUplus-Fraktion) D’Aniello, Nicola (Fraktion CDUplus) Ernst, Prof. Dr. Michael (Fraktion Projekt NB) Fanselow, Roland (Fraktion AfD) Fink, Peter (Fraktion AfD- Fraktionsvorsitzender) Freund, Vanessa (Fraktion SPD/Grüne – stellv. Fraktionsvorsitzende) Gesswein, Thomas (CDUplus-Fraktion – Stadtpräsident) Giermann, Steven (Fraktion CDUplus) Großmüller, Tim (fraktionslos) Hahne, Harry (Fraktion BSW/BfN) Hanson, Holger (Fraktion Projekt NB) Herrmann, Bernd (Fraktion Projekt NB – stellv. Fraktionsvorsitzender) Jammrath, Olaf (Fraktion BSW/BfN) Jaschinski, Toni (fraktionslos) Kirchhefer, Dr. Rainer (Fraktion SPD/Grüne – stellv. Fraktionsvorsitzender) Kracht, Jörg (Fraktion AfD) Kreutzer, Anett (Fraktion BSW/BfN) Kreutzer, Jens (Fraktion BSW/BfN – stell. Stadtpräsident) Kubetschek, Dr. Roman (Fraktion Projekt NB – Fraktionsvorsitzender) Kuhnert, Jan (Fraktion BSW/BfN- Fraktionsvorsitzender) Mieth, Holger (Fraktion SPD/Grüne) Muth, Caterina (fraktionslos) Neumann, Gritta (Fraktion CDUplus) Ohlenforst, Maik (Fraktion AfD) Oppermann, Prof. Dr. Roman F. (Fraktion SPD/Grüne – stellv. Stadtpräsident) Paulitschke, Ina (Fraktion SPD/Grüne) Reinders, Kay (fraktionslos) Rohde, Antje (Fraktion BSW/BfN) Schanz, Olaf (Fraktion AfD) Schnell, Robert (Fraktion AfD) Schöler, Yvette (Fraktion CDUplus– stellv. Fraktionsvorsitzende) Schröder, Heiko (Fraktion CDUplus – stellv. Fraktionsvorsitzender) Schröder, Thomas (Fraktion BSW/BfN) Schwanke, Hans-Jürgen (Fraktion BSW/BfN) Stieber, Michael (Fraktion SPD/Grüne – Fraktionsvorsitzender) Strelow, Sigrid (Fraktion AfD– stellv. Fraktionsvorsitzende) Weber, Sibylle (Fraktion AfD) Wittek, Raphael (Fraktion CDUplus)
GeschÀftsordnung der Stadtvertretung NeubrandenburgPDF-Datei: 322 kB Externe Links

Mehr Komfort im Internet: Vier-Tore-Stadt baut Online-Services aus / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.5802.1&object=tx%7C3330.5802.1

Ab sofort können auch verkehrsbehördliche Dienstleistungen online beantragt werden. Dazu gehören insbesondere verkehrsregelnde Maßnahmen sowie die Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Diese Leistungen ab jetzt online beantragen Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO Der Antrag ist zu stellen, wenn durch eine Arbeitsstelle auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Verkehr eingeschränkt, gesperrt oder umgeleitet werden muss. Der Antrag ist unter Bezeichnung der konkreten Örtlichkeit, der Art des Bauvorhabens und unter Beilage eines Verkehrszeichenplans und/oder Umleitungsplans einzureichen. Antrag auf Genehmigung eines Haltverbots gemäß § 45 Abs. 1 – 3 StVO Der Antrag kann gestellt werden, wenn z. B. wegen eines Möbelumzuges oder anderen Lieferverkehrs das Parken zum Zwecke der Anlieferung vorübergehend unterbunden werden muss. Zu diesem Zweck werden Halte- oder Parkverbotszonen eingerichtet. Antrag auf Ausnahmegenehmigung (Sondernutzung/Hindernisse) Der Antrag muss gestellt werden, wenn durch das Aufbringen eines Hindernisses (Baumaterial, Container, Kran) oder ähnliches der Verkehr eingeschränkt oder behindert wird. Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO Der Antrag kann gestellt werden, wenn eine konkrete Verkehrsregelung das Befahren vorschreibt oder verbietet, z. B. Durchfahrtsverbote oder das Befahren von Fußgängerzonen. Die konkrete Örtlichkeit muss benannt werden, zu welchem Zweck die Ausnahmegenehmigung benötigt wird und gegen welches Verbot/Gebot verstoßen werden soll. Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot und/oder der Ferienreiseverordnung An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. Wer derartige Güterbeförderungen vornehmen will, benötigt eine Ausnahme. In der StVO sind in § 30 Abs. 3 Nr. 1 – 7 bereits Ausnahmetatbestände aufgeführt, hierfür ist keine Ausnahmeregelung erforderlich. Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 29 Abs. 2 StVO Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, insbesondere Kraftfahrzeugrennen, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird. Dazu gehören überwiegend sportliche Veranstaltungen (Läufe, Radsportveranstaltungen, Autokorsos oder Umzüge, z. B. Schützenzunft). Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe nach § 46 StVO (Sonderparken) Die Ausnahme kann beantragt werden, wenn eine konkrete Verkehrsregelung (Parkverbot, Bewohnerparken, gebührenpflichtiges Parken, zeitlich befristetes Parken) das Halten oder Parken verbietet bzw. einschränkt. Diese Regelung gilt nur für gewerblich arbeitende Betriebe und soziale Dienste (Pflegedienste), ein entsprechender Auftrag ist für die Erteilung erforderlich.
Auftrag ist für die Erteilung erforderlich. 27.03.2023  Randspalte Interne Links

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 gesucht / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.6086.1&object=tx%7C3330.6086.1

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat Sonntag, den 9. Juni 2024 als Wahltag für die nächsten landesweiten Kommunalwahlen bestimmt. Dieser Wahltag gilt somit neben der Europawahl auch für die Wahl der Gemeindevertretung und des Kreistages. In der Stadtverwaltung Neubrandenburg sind die Vorbereitungen zur Durchführung der Wahl bereits angelaufen. An erster Stelle steht dabei die Werbung von ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Eine lebendige Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Ohne sie kann keine Wahl gelingen. Deshalb geht ein Aufruf an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, sich als Mitglied in einem Wahlvorstand aktiv an der Durchführung der Wahl zu beteiligen. Wer kann Wahlhelferin und Wahlhelfer werden? Wahlhelferinnen und Wahlhelfer können alle Wahlberechtigten werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dazu sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Die Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, die Schriftführerinnen und Schriftführer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden im Vorfeld durch die Gemeindewahlbehörde in ihre Aufgaben eingewiesen und geschult. Wie setzt sich ein Wahlvorstand zusammen? Für die 38 Urnen- und 16 Briefwahlbezirke der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg werden 486 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den verschiedenen Funktionen benötigt. Ein Wahlvorstand besteht aus der Wahlvorsteherin bzw. dem Wahlvorsteher, der Schriftführerin oder dem Schriftführer sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Weiterhin werden noch fünf Beisitzerinnen bzw. Beisitzer berufen. Der Wahlvorstand eines Urnenwahlbezirkes leitet und überwacht in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Wahlhandlung und ermittelt im Anschluss durch das Auszählen der Stimmen das Wahlergebnis für die Europa- und Kommunalwahlen. Wie werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer entlohnt? Als Aufwandsentschädigung erhalten die Mitglieder des Wahlvorstands je nach Funktion ein Erfrischungsgeld, für verbundene Wahlen voraussichtlich in Höhe von 80 bis zu 95 Euro. Das Erfrischungsgeld wird nach der Wahl auf das angegebene Konto überwiesen. Wünsche bezüglich des Einsatzortes sowie der Funktion werden – soweit möglich – berücksichtigt. Hier zählt: wer sich zuerst meldet, hat die besten Chancen. Jede und jeder Wahlhelfende erhält ca. 4 Wochen vor der Wahl ein persönliches Berufungsschreiben mit weiteren Informationen. Wo geht es zur Anmeldung? Für die Bereitschaftserklärung kann das Online-Formular auf der Homepage der Stadt Neubrandenburg genutzt werden. Interessenten können sich auch telefonisch unter 0395 555-1111 oder unter Angabe von Namen, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon/Handy-Nr. und Bankverbindung per E-Mail via wahlen@neubrandenburg.de anmelden.
E-Mail via wahlen@neubrandenburg.de anmelden. 11.01.2024  Randspalte Interne Links

Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2025/26 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.6323.1&object=tx%7C3330.6323.1

Für welche Kinder beginnt die Schulpflicht? Kinder, die in dem Zeitraum vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 geboren wurden, werden gemäß § 43 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V ) mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 schulpflichtig. Für wen gilt die Schulanmeldung? Es sind alle Kinder, die in dem o. g. Zeitraum geboren sind und ihren Hauptwohnsitz in Neubrandenburg haben durch deren gesetzliche Vertretung für eine öffentliche Grundschule anzumelden. Für diese Kinder besteht seitens der Sorgeberechtigten Anmeldepflicht. Die Anmeldung ist durch die Sorgeberechtigten einvernehmlich vorzunehmen. Die Schulanmeldung betrifft auch die Sorgeberechtigten, welche ihr Kind in einer Schule in freier Trägerschaft (Privatschule) angemeldet haben oder noch anmelden wollen. Neben der Anmeldung bei der Stadt Neubrandenburg ist der Kontakt zur Privatschule eigenständig aufzunehmen, wenn dieser noch nicht erfolgt sein sollte. Anzumelden sind auch die Kinder, die für das Schuljahr 2024/25 von der Schule zurückgestellt wurden. Beabsichtigen Eltern ihr Kind vorzeitig einzuschulen, ist ebenfalls eine Anmeldung vorzunehmen. Wann ist die Schulanmeldung vorzunehmen? Die Anmeldung aller nach dem Gesetz schulpflichtig werdenden Kinder findet für alle Grundschulen in städtischer Trägerschaft in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg im Oktober 2024 statt. Wie erfolgt die Schulanmeldung? Die Anmeldung der zukünftigen Erstklässler für das Schuljahr 2025/26 erfolgt kontaktlos. Der Anmeldeprozess wird online abgewickelt. Hierbei wird der berechtigte Antragsteller online durch das Antragsformular geführt und muss die notwendigen Unterlagen und Nachweise digital hochladen. In diesem Sinne erhalten die gesetzlichen Vertreter von schulpflichtig werdenden Kindern mit Hauptwohnsitz in Neubrandenburg von der Abteilung Schule, Sport und Generationen der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg im September 2024 ein Schreiben mit den notwendigen Anmeldeinformationen auf dem Postweg. Eine persönliche Anmeldung im Rathaus ist dann nicht mehr erforderlich. Sie haben keine Post erhalten? Sie möchten Ihr Kind für die vorzeitige Einschulung anmelden? Sie wohnen außerhalb von Neubrandenburg, wünschen jedoch die Einschulung Ihres schulpflichtig werdenden Kindes an einer öffentlichen Grundschule im Stadtgebiet Neubrandenburg? Dann senden Sie eine kurze E-Mail an schulanmeldung@neubrandenburg.de unter Angabe des Namens und Geburtsdatums des Kindes. Nach Prüfung der Legitimation, erhalten Sie die benötigten Unterlagen per Post. Bitte nehmen Sie ebenfalls unter der angegebenen E-Mail-Adresse Kontakt auf, wenn Ihr Kind vom Schulbesuch 2024/25 zurückgestellt wurde und Sie die seinerzeit vorgenommene Schulanmeldung aktualisieren möchten. Sollte kein Änderungsbedarf bestehen, wird die Schulanmeldung des Schuljahres 2024/25 für das Einschulungsjahr 2025 fortgeführt.
0395 555-2494 Fax: 0395 555-2944 E-Mail: E-Mail Raum: 626 Interne Links

Annalise-Wagner-Preis 2021 / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.4437.1&object=tx%7C3330.4437.1

Der 30. Annalise-Wagner-Preis geht an die agrar- und zeitgeschichtliche Studie „Beständiger Wandel: Landwirtschaft und ländliche Gesellschaft in Mecklenburg von 1900 bis 2000“ von Prof. Dr. Mario Niemann. Die Annalise-Wagner-Stiftung aus Neubrandenburg vergibt zum 30. Mal den „Annalise-Wagner-Preis“ an einen Text mit Bezug zur historischen Region Mecklenburg-Strelitz. Der regionale Literaturpreis ist mit 2500 Euro dotiert und wird in diesem Jahr unterstützt vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Mitten in der dritten Welle der Corona-Pandemie diskutierte die Jury über 76 eingereichte Bewerbungen und Vorschläge. Der 30. Annalise-Wagner-Preis geht an die agrar- und zeitgeschichtliche Studie „Beständiger Wandel: Landwirtschaft und ländliche Gesellschaft in Mecklenburg von 1900 bis 2000“ von Prof. Dr. Mario Niemann. Die – im doppelten Sinne gewichtige – Publikation erschien 2020 im Rostocker Hinstorff Verlag. In der Begründung zur Vergabe des Preises heißt es unter anderem: „Als erste Gesamtdar-stellung des ländlichen Lebens in Mecklenburg im 20. Jahrhundert ist dieses agrarhistorische Sachbuch ein Meilenstein in der Erforschung der Wirtschafts- und Sozialgeschichte des mecklenburgischen Landesteils des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern – und zugleich verspricht die erzählerische Textqualität jedem Interessierten einen „fesselnden Lesegenuss. Erstmals stehen die Territorien des historischen Mecklenburg-Schwerin und des historischen Mecklenburg-Strelitz gemeinsam im Fokus. Dieses agrarhistorische Sachbuch ist ein „beeindruckender Beitrag zum kollektiven Gedächtnis der Region“ und gibt nachhaltig „Impulse für demokratische Erinnerungskultur und gesellschaftliche Kommunikation“, heißt es weiter in der Begründung. Der renommierte Zeit- und Agrarhistoriker Prof. Dr. Mario Niemann engagierte sich für dieses publizistische „Herzens-Projekt“ mit einer Leidenschaft, die auf wissenschaftlicher Berufung fußt, weit darüber hinausgeht – und auch ganz persönliche Hintergründe hat. „Ich bin Mecklenburger und fühle mich dem ländlichen Mecklenburg sehr verbunden“, schreibt er im Vorwort der Publikation. Zu seinen Vorfahren gehören alteingesessene mecklenburgische Bauernfamilien, er absolvierte eine landwirtschaftliche Berufsausbildung, studierte an der Rostocker Universität Geschichte und leitet heute den Arbeitsbereich Moderne deutsche Agrargeschichte am Historischen Institut der Universität Rostock. Der 30. Annalise-Wagner-Preis wird anlässlich des europaweiten „Tages der Stiftungen“ im Herbst an Prof. Dr. Mario Niemann verliehen. Die öffentliche Preisverleihung wird in der Neubrandenburger Hochschule stattfinden. digitaler Stadtplan mit Adresse der Hochschule Neubrandenburg Parkmöglichkeiten Schulen in Neubrandenburg auf einen Blick Wissenswertes rund um Neubrandenburg Virtueller Stadtrundgang
Medienzentrum der UniversitÀt Rostock © Hinstorff Verlag Rostock Externe Links

Oberbürgermeisterwahl am 16. Januar 2022: In 18 Wahlräumen kann gewählt werden / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.5159.1&object=tx%7C3330.5159.1

Für die am 16. Januar 2022 stattfindende Oberbürgermeisterwahl in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg wurde die Anzahl der bisherigen Wahlbezirke halbiert. Aus dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist zu entnehmen, wo die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme für den Oberbürgermeisterkandidaten abgeben können. Dem folgend ändern sich auch die Anschriften der Wahlräume in den jeweiligen Wahlbezirken: Regionalbibliothek Neubrandenburg, Marktplatz1, 17033 Neubrandenburg; Überregionales Förderzentrum (KÖS), Robert-Blum-Straße 36, 17033 Neubrandenburg; KITA Maja & Willi, Seestraße 10, 17033 Neubrandenburg; Hotel Horizont, Otto-von-Guericke-Straße 7, 17033 Neubrandenburg; Albert-Einstein-Gymnasium, Demminer Straße 42, 17034 Neubrandenburg; Grundschule Nord „Am Reitbahnsee“, Hufeisenstraße 1, 17034 Neubrandenburg; Berufsschule Wirtschaft und Verwaltung, Rasgrader Straße 22; 17034 Neubrandenburg; KITA Paradieswiese, Paradieswiese 2, 17034 Neubrandenburg; Begegnungsstätte Ravensburgstraße, Ravensburgstraße 21, 17034 Neubrandenburg; Begegnungsstätte „OstStadtTreff“, Juri-Gagarin-Ring 31, 17036 Neubrandenburg; Seniorenpark der AWO – Begegnungsstätte, Einsteinstraße 41, 17036 Neubrandenburg; Regionale Schule Ost „Am Lindetal“ Kopernikusstraße 4, 17036 Neubrandenburg; Grundschule OST „Hans Christian Andersen“, R.-Koch-Straße 52, 17036 Nbdg.; Grundschule Mitte „Uns Hüsung“ Katharinenstraße 1; 17033 Neubrandenburg; Gesamtschule „Vier Tore“, Geschwister-Scholl-Straße 14, 17033 Neubrandenburg; Gesamtschule „Vier Tore“, Geschwister-Scholl-Straße 14, 17033 Neubrandenburg; Tagesstätte Kirschenallee, Eichenstraße 1a, 17033 Neubrandenburg; Sparkasse Neubrandenburg-Demmin, Platanenstraße 11, 17033 Neubrandenburg Um das Infektionsrisiko zu minimieren, wird empfohlen, von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch zu machen. Dazu ist es nötig, bei der Gemeindewahlbehörde einen Wahlschein zu beantragen. Diese Möglichkeit besteht noch bis zum 11. Januar 2022 (23 Uhr) über die Internetseite der Stadt oder auf dem Postweg bzw. per E-Mail an wahlen@neubrandenburg.de. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift anzugeben. Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen kann auch der Wahlscheinantrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes genutzt werden. Die Briefwahlunterlagen werden zugeschickt. Die ausgefüllten Wahlunterlagen werden dann per Wahlbrief kostenlos an die Gemeindewahlbehörde zurückgesandt. Es wird darum gebeten, die Hinweise im Wahlbenachrichtigungsbrief zu beachten. Der Antrag zur Erteilung eines Wahlscheins kann persönlich in der Gemeindewahlbehörde im Rathaus, Haus B, Lindenstraße 63 gestellt werden. Die Vorlage des Wahlbenachrichtigungsbriefes und ein Personaldokument sollten dazu vorgelegt werden. Vom 27. Dezember 2021 bis zum 14. Januar 2022 kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten direkt an der Briefwahl teilgenommen werden. Beim Besuch des Briefwahlbüros gilt die 3G-Regel (genesen, geimpft oder getestet).
(genesen, geimpft oder getestet). 02.01.2022  Randspalte Interne Links

Virtueller Stadtrundgang / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Sport-Kultur/Tourismus/Virtueller-Stadtrundgang/

Im Herzen der 1248 gegründeten Stadt Neubrandenburg sind vielfältige Spuren der Vergangenheit erhalten. Umringt von der beeindruckenden Wehranlage haben sich in den Quartieren, nicht frei von Brüchen, Altes und Neues verbunden. Markante Zeugnisse der wechselvollen Geschichte prägen das urbane Bild der Stadt, machen sie unverwechselbar. Eine besondere Spannung erzeugt dabei der Kontrast zwischen mittelalterlicher und moderner Architektur. Der virtuelle Stadtrundgang gewährt durch Bild und Ton einen ganz neuen Blick auf das kulturelle Leben in der ostmecklenburgischen Stadt. An 15 Standorten öffnen QR-Codeschlüssel Schaufenster, die Interessantes erzählen sowie zum Besuch einladen. Die geschichtsträchtigen Lokalitäten bieten einen festlichen Rahmen für Ausstellungen, Begegnungen und Veranstaltungen. Regionale Anziehungspunkte sind die Tore, das Schauspielhaus, das Haus der Kultur und Bildung (Archiv und Bibliothek), die Kunstsammlung, die Marienkirche, heute ein eindrucksvolles Konzerthaus, sowie die Johanniskirche mit dem ehemaligen Franziskanerkloster, das die stadtgeschichtliche Ausstellung beherbergt. Um weitere Informationen über die Bauwerke des Virtuellen Stadtrundganges zu erhalten, klicken Sie bitte im digitalen Stadtplan die Piktogramme oder die Videoimpressionen an. Zur Karte des einzelnen Bauwerkes klicken Sie den jeweiligen Namen an: Franziskanerkloster St. Johanniskirche Mönchenturm Polizeiinspektion Polizeipräsidium Treptower Haupttor Wiekhaus Nr. 25 Neubrandenburger Kunstsammlung St. Marienkirche/KONZERTKIRCHE Stargarder Tor Schauspielhaus Neues Tor Friedländer Toranlage Wiekhaus Nr. 8 Haus der Kultur und Bildung (HKB) Für eine Hörprobe klicken Sie in die Smartphonedarstellung: Your browser does not support inline frames or is currently configured not to display inline frames. Weitere Beiträge zu Kultur und Tourismus: Baudenkmale Kunst im öffentlichen Raum Historische Plätze Tollensesee Fahrgastschifffahrt Strandbäder Landschaftsgarten Brodaer Teiche Um zu weiteren Themen, deren Inhalte mit Koordinaten in einer Karte verbunden sind, zu gelangen, klicken Sie bitte hier: Stadtplan/Geodatenportal
555-2768 Fax: 0395 555-292768 E-Mail: E-Mail Raum: 744 Externe Links