Neubrandenburgerinnen und Neubrandenburger, die dem Wahlbereich 1 zugeordnet sind, geben am Sonntag, 14. Juli 2024, ihre Stimme zur Wahl der Stadtvertretung der Vier-Tore-Stadt ab. Diese Nachwahl ist erforderlich, weil für die Wahl am 9. Juni fehlerhafte Stimmzettel gedruckt worden waren und das Innenministerium daraufhin angeordnet hat, dass die Wahl zur Stadtvertretung für den Wahlbereich 1 abzusagen und nachzuholen sei. Wichtige Fristen im Überblick Die Wahlbenachrichtigungen an die rund 15.700 Wahlberechtigten im Wahlbereich 1 werden in diesen Tagen versandt. Sie müssen bis spätestens Samstag, 22. Juni 2024, per Post zugestellt sein. Wahlberechtigte, die bis zu dem zuvor genannten Termin über den Postweg keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich an wahlen@neubrandenburg.de zu wenden. Die Anmeldung zur Briefwahl kann seit heute, Dienstag, 18. Juni, 0:00 Uhr auf Internetseite erfolgen, die in der Wahlbenachrichtigung benannt ist. Spätester Termin für die Anmeldung der Briefwahl via Internet ist Montag, 8. Juli 2024, um 23:00 Uhr. Die Briefwahl kann auch vor Ort im Rathaus persönlich erfolgen: Von Montag, 24. Juni 2024, bis Freitag, 12. Juli 2024, um 12:00 Uhr ist das Brief-Wahllokal geöffnet. Die Wahlbüros im Wahlbereich 1 sind am Wahltag , Sonntag, 14. Juli 2024, von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Die digitale Veröffentlichung der Schnellmeldungen der Auszählungsergebnisse des Wahlbereichs 1 erfolgt frühestmöglich nach Abschluss der Auszählungen am 14. Juli 2024 auf der Webseite. Das Gesamtergebnis zur Wahl der Neubrandenburger Stadtvertretung ist in einem förmlichen Akt durch den Wahlausschuss binnen acht Tagen nach Abschluss der Nachwahl im Wahlbereich 1 vom 14. Juli 2024 festzustellen und öffentlich bekanntzumachen. Hintergrund Zum Wahlbereich 1 gehören das Stadtgebiet Industrieviertel mit den Stadtgebietsteilen Monckeshof, Warliner Straße, Ihlenfelder Vorstadt, Industriegelände, Burgholz sowie das Stadtgebiet Ost mit den Stadtgebietsteilen Oststadt, Fritscheshof, Küssow, Carlshöhe und Lindetal. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am 9. Juni 2024 das 16. Lebensjahr vollendet hatten und zu diesem Stichtag seit mindestens 37 Tagen mit ihrem Wohnsitz in Neubrandenburg gemeldet waren.
ihrem Wohnsitz in Neubrandenburg gemeldet waren. 18.06.2024 Randspalte Interne Links